Stärkung der städtischen Außendiensttätigkeit für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebens- und Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger.

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten ist eine ureigene Aufgabe des Staates. In erster Linie ist dies Aufgabe der Polizei und der Justiz. Der Freistaat Bayern verfügt über die nötigen Instrumente hierfür. Mehr Personalstellen und damit mehr sichtbare Polizeipräsenz sind daher weiterhin das wichtigste Ziel um die Sicherheit der Bewohner unserer Stadt zu verbessern.

Gleichwohl sind sowohl die Prävention als auch die Ahndung von Verstößen auch eine Aufgabenstellung an die Stadt Nürnberg. Dort wo Kooperation nötig ist, werden Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitspaktes gemeinsam mit der Polizei auf den Weg gebracht.

Ein qualifizierter kommunaler Außendienst kann für Ordnungsstörungen aller Art sowohl präventiv als auch ahndend eingesetzt werden.

In Zusammenarbeit mit Behörden und Polizei kann der Außendienst zudem dabei unterstützen, Sicherheitsstörungen und die Anbahnung von kriminellen Handlungen frühzeitig zu erkennen und an die zuständigen Sicherheitskräfte zu melden. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger könnte so deutlich gestärkt werden.

Die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU hatten sich in ihrer Kooperationsvereinbarung darauf verständigt, stärker präventiv tätig zu werden, die Kontrollmöglichkeiten der Stadt auszubauen und die städtischen Außendiensttätigkeiten weiter zu stärken.

Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU gemeinsam folgenden Antrag:

• Die Zuständigkeiten für öffentliche Ordnung werden verwaltungsintern in einer referatsübergreifenden Koordinierungsgruppe, analog zum Sicherheitsrat, gebündelt.

• Die Stadtverwaltung erarbeitet referatsübergreifend ein entsprechendes Konzept im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausweitung und Stärkung der städtischen Außendiensttätigkeiten. Dabei sollen auch die bestehenden städtischen Satzungen und Regelungsbereiche den aktuellen Herausforderungen angepasst werden.

• Ziel einer neu zu schaffenden Außendienstgruppe ist die Prävention sowie die konkrete Ahndung von Verstößen gegen städtisches Ordnungsrecht, Satzungen oder Auflagen.

• Die erforderlichen Stellenmehrungen werden in den Personalhaushalt 2018 eingebracht.