Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Wie wirkt sich das auf Nürnberg aus?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

der Deutsche Bundestag hat vor zwei Wochen eine Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung verabschiedet. Diese bedeutet eine wesentliche Verbesserung für den Sport in dicht bebauten Städten wie Nürnberg. Hintergrund dieser entscheidenden Verbesserungen ist die Überzeugung des Bundestages, dass der Sport eine herausragende Rolle für Gesundheit, soziale Integration und auch in der Gesellschaftspolitik spielt.  

Ziel der Novelle ist es, eine intensivere Nutzung von Sportanlagen zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Gerade im Bereich des Breiten- und Freizeitsports gibt es hier bundesweit immer wieder Auseinandersetzungen. Klares Ziel ist es, einen angemessenen und zeitgemäßen Ausgleich zwischen den Interessen des Sports und dem Schutz der Nachbarn vor zu viel Lärm von Sportanlagen zu finden.  

Konkret beinhaltet die Novelle folgende zwei entscheidende Punkte:  

  1. Die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden um fünf Dezibel erhöht. Damit wird der Nutzungszeitraum, währenddessen die Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können um etwa das Dreifache erhöht. Wenn beispielsweise eine Sportanlage bisher wegen Nähe zu Wohnbebauung innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur 40 Minuten genutzt werden konnte, so ist aufgrund der Neuregelung eine Nutzung während der gesamten zweistündigen Ruhezeit möglich. Außerdem halbieren sich damit in etwa die zulässigen Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung.  
  2. Es gibt einen neuen „Altanlagenbonus“. Das sichert den Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 errichtet worden sind, besser ab. Damit wird das Problem von Vereinen beseitigt, die Änderungen an ihren Sportanlagen vornehmen wollen/müssen. Mit der neuen Regelung wird klar: Auch nach dem Einbau von Kunstrasen, Trainingsbeleuchtung oder nach anderen Modernisierungsmaßnahmen gelten die alten Immissionsgrenzwerte fort und der Sportbetrieb muss nicht eingeschränkt werden.  

In dieser Sache stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung in der Sportkommission folgenden  

Antrag:  

  1. Die Verwaltung berichtet nach Beschluss durch den Bundesrat über den Inhalt der Gesetzesnovelle auf Bundesebene.
  2. Die Verwaltung zeigt auf, welche Änderungen sich für die städtischen Sportanlagen ergeben. Die Sportanlagen sind sehr stark ausgebucht, viele Vereine suchen vergeblich nach Zeiten auf den Flächen. An welchen Sportanlagen können wir nun aufgrund dieser Gesetzesnovelle mehr Sportvereinen Zeiten anbieten?
  3. Die Verwaltung führt aus, welchen Einfluss diese Gesetzesnovelle auf die Planungen zum Bau einer Kunstrasenfläche für die Nürnberger Sportlandschaft hat.
  4. Die Verwaltung berichtet, wie werden die Sportvereine in Nürnberg über die Änderungen informiert werden und welchen Einfluss die Gesetzesnovelle auf laufende Bauprojekte, die die Stadt Nürnberg fördert, hat.    

Mit freundlichen Grüßen

 

Sie können hier den Antrag herunterladen

Antragsteller

Nasser Ahmed
Sportpolitischer Sprecher