A 73 – Lärmschutzmaßnahmen

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der CSU-Stadtratsfraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die Regierung von Mittelfranken hat am 17. Januar 2017 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der A 73 einen Erörterungstermin durchgeführt und sich ausführlich mit den Lärmschutzmaßnahmen befasst. Ein Vertreter der Autobahndirektion hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 15.12.2016 zum Ausbau der A 73 die Vorhabensträgerin veranlasst hat, als Lärmschutzmaßnahme ausschließlich einen lärmmindernden Belag (sog. Flüsterasphalt) aufzubringen, da nach Ansicht der Autobahndirektion ein sog. „Vollschutz“ gegeben sei, der keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen würde.  

Der Vertreter der Regierung von Mittelfranken hat darauf hingewiesen, dass an einigen Messpunkten die erforderlichen Grenzwerte nur minimal unterschritten werden. Als Beispiele nannte er das letzte Haus in der Saarbrückener Str. und eine Messstelle in der nördlichen Neunkirchner Straße, welche er dem entsprechenden Lärmgutachten entnommen hat.  

Grundlage für die teils geringfügigen Unterschreitungen der erforderlichen Grenzwerte sind die bis zum Jahr 2030 erstellten Verkehrsprognosen. Vertreter des Bürgervereins Siedlungen Süd wiesen darauf hin, dass bei einer nur leicht erhöhte Verkehrsmenge, die Grenzwerte nicht mehr eingehalten würden und weitere Lärmschutzmaßnahmen nötig wären. Zumal Verkehrsprognosen in den vergangenen Jahren regelmäßig als zu niedrig angesetzt wurden. Daher ist das Lärmschutzkonzept, das lediglich einen offenporigen Asphalt vorsieht mehr als nur auf „Kante genäht“.   

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Nürnberg durch die Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls Anfang der 90er Jahre von fünf auf acht Meter eine wesentliche Vorleistung zum Lärmschutz erbracht habe. Diese Maßnahme wurde damals allein von der Stadt Nürnberg getragen und die Vorhabensträgerin „profitiere“ nun davon. Es wurde gefordert die damalige Baumaßnahme als „Vorleistung“ zu sehen, die es der Autobahndirektion erst ermöglicht hat, auf einen weiteren Lärmschutzwall zu verzichten.  

Als Ergebnis des Erörterungstermins halten es die SPD-Fraktion und die CSU-Fraktion für nötig und erforderlich, dass sich der Verkehrsausschuss und die Autobahndirektion noch einmal mit dem Thema befassen, um zu einer Verständigung über die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen.   Die Stadtratsfraktionen der SPD und der CSU stellen daher zur Behandlung im Verkehrsausschuss gemeinsam folgenden                                                             

Antrag:  

  1. Der offenporige Asphalt (sog. Flüsterasphalt) wird auf der gesamten Ausbaustrecke, einschließlich der Autobahnauf- und Autobahnabfahrten aufgebracht.  
  2. Als weitere Lärmschutzmaßnahme wird auf allen Wallabschnitten entweder eine zwei Meter hohe Gabionenwand oder eine entsprechend hohe Lärmschutzwand auf dem bestehenden Wall errichtet.          

Mit freundlichen Grüßen

 

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Antragsteller

Gerald Raschke
planungspolitischer Sprecher