SPD begrüßt Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Die Situation von Alleinerziehenden wird verbessert

„Mit der Einigung von Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wird die Situation von Alleinerziehenden, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern verbessert und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen“, freut sich  Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion. Es sei eben nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit dem 12. Lebensjahr bzw. nach 72 Monaten erlöschen soll. Penzkofer-Röhrl betont, dass die finanzielle Belastung Alleinerziehender, die für ihre minderjährigen Kinder die Versorgungs- und Erziehungsverantwortung tragen, nicht einfach mit dem 12. Lebensjahr endet, wenn der andere Elternteil nicht zahlungswillig ist.

„Darüber hinaus trägt die Ausweitung der Berechtigten dazu bei, Armut, insbesondere Kinderarmut zu lindern. Gerade alleinerziehende Aufstockerinnen, deren Gehalt bisher nicht ausreichte, um den Familienbedarf zu bestreiten, könnten mit den zusätzlichen Leistungen unabhängig von Hartz IV werden“, erklärt Penzkofer-Röhrl. Sie mahnt aber gleichzeitig an, dass die geplante Gesetzesänderung kein Freifahrtschein für zahlungsunwillige Elternteile sein darf, sondern dass auch die Durchgriffsmöglichkeiten der Jugendämter neu geregelt werden müssen. Um die Auswirkungen auf die Kommunen zu beleuchten, fragt sie in einem Antrag nach der zu erwartenden Zahl der Anspruchsberechtigten, und ob es für diese auch entsprechende Informationen geben wird. Als personalpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist sie auch an den Auswirkungen auf das Personal des Jugendamtes interessiert


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