Auswirkungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Nürnberg

Die SPD begrüßt die Änderungen des Gesetzes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

Mitte November hat sich das Bundeskabinett auf die Eckpunkte der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes verständigt. Demzufolge wird die bisher geltende Altersgrenze für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen von 12 Jahren auf 18 Jahre erhöht und die bisherige sechsjährige Begrenzung der Bezugsdauer aufgehoben. Bund und Länder haben sich inzwischen darauf verständigt, dass die Reform ab 1.7.2017 in Kraft treten soll.  

Die SPD-Fraktion begrüßt die nunmehr beschlossenen Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes. Dadurch wird die Situation von Alleinerziehenden, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern verbessert und eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit dem 12. Lebensjahr bzw. nach 72 Monaten erlöschen soll. Die finanzielle Belastung Alleinerziehender, die für ihre minderjährigen Kinder die Versorgungs- und Erziehungsverantwortung tragen, endet nicht mit dem 12. Lebensjahr, wenn der andere Elternteil nicht zahlungswillig ist. Darüber hinaus trägt die Ausweitung der Berechtigten dazu bei, Armut, insbesondere Kinderarmut zu lindern und erhöht die Chancen Alleinerziehender durch Erwerbsarbeit den Familienbedarf selbstständig zu decken.  

Die geplante Gesetzesänderung darf aber kein Freifahrtschein für zahlungsunwillige Elternteile sein, sondern muss auch die Durchgriffsmöglichkeiten der Jugendämter neu regeln.
Diese Gesetzesänderung hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Kommunen – hier ist zu begrüßen, dass sich der Anteil des Bundes an den Leistungen auf 40% erhöht. Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird sich allerdings erheblich vergrößern.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

Die Verwaltung berichtet: 

  • mit wie vielen Leistungsberechtigten zu rechnen ist und ob und auf welchem Weg die potenziellen Anspruchsberechtigten durch die Verwaltung informiert werden,
  • wie hoch die finanziellen Mehrausgaben zu veranschlagen sind,
  • ob durch die Gesetzesnovelle Doppelstrukturen/Doppelanträge bei Jobcenter/Jugendamt vermieden werden können,
  • ob die bisherigen personellen Kapazitäten im Jugendamt ausreichend sind, um die zu erwartende Mehrarbeit zu meistern oder ob neue Mitarbeitende einzustellen sind,
  • ob in diesem Zusammenhang verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die Vorleistungen des Jugendamts bei säumigen, zahlungsfähigen Unterhaltspflichtigen einzutreiben.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Sie können hier den Antrag herunterladen

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin