Gesamtkonzept für Fahrradstraßen
Neue Radwege sollen sich sinnvoll in das Gesamtkonzept einfügen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Gesetzgeber führte 1997 mit der sogenannten Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Fahrradstraße ein. Die deutschen Städte haben von dieser Möglichkeit sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. In Nürnberg gibt es bisher nur eine Fahrradstraße über die Heu- bzw. Spitalbrücke an der Insel Schütt. Das Bündnis RadFairKehr hat mit seiner Aktion am Kornmarkt nunmehr eine neue Debatte angestoßen.
„Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist“, heißt es in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion macht die Schaffung einer einzelnen Fahrradstraße allerdings wenig Sinn. Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen nicht, welche besonderen Regeln hier gelten und wie sie sich zu verhalten haben. Verstärkt wird dies in vielen anderen Städten durch zahlreiche Ausnahmegenehmigungen für den motorisierten Verkehr, die die Grundidee ad absurdum führen.
Zielführender ist ein Gesamtkonzept, bei der sich die Ausweisung neuer Fahrradstraßen sinnvoll in das bestehende Radwegenetz einfügt und deren Einführung mit einer breiten Informations- und Aufklärungskampagne begleitet wird. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet
- über die rechtlichen Besonderheiten von Fahrradstraßen und deren Für und Wider, insbesondere Verkehrssicherheitsaspekte.
- über infrage kommende Straßen und die Möglichkeit, dies – wie eingangs beschrieben - in ein Gesamtkonzept einfließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hier können Sie den Antrag herunterladen
Antragsteller
Thorsten Brehm
Verkehrspolitischer Sprecher