Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften

Nürnberg ist einer von 25 bundesweiten Modellstandorten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem aufgrund des Rückgangs neu ankommender Flüchtlinge die letzte Notunterkunft geschlossen werden konnte, befinden wir uns mittlerweile in der Konsolidierungsphase in Bezug auf die Integration der zu uns geflüchteten Menschen. Nürnberg ist hier – mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen, was die Unterstützung und Begleitung im Integrationsprozess ebenso wie den Betreuungsschlüssel in den Flüchtlingsunterkünften oder die Schaffung von Frauenunterkünften betrifft – beispielgebend.
Wenn sich auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften quantitativ „entschärft“ hat, muss es in Zukunft darum gehen, das Zusammenleben in diesen Unterkünften zu optimieren, insbesondere im Hinblick auf Schutzkonzepte für (alleinreisende) Frauen, Kinder und Jugendliche. Mittlerweile wurden unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in einem breiten Kooperationsbündnis von UNICEF und weiteren Wohlfahrtsverbänden „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt, die derzeit in Nürnberg als einer von 25 bundesweiten Modellstandorten in zwei Einrichtungen (Tillystraße und Schlossstraße) umgesetzt und in ihrer Praktikabilität geprüft werden. Zudem hat der Koalitionsausschuss vor kurzem beschlossen, dass zukünftig die Betriebserlaubnis für Flüchtlingsunterkünfte der Betriebserlaubnis für Kindereinrichtungen angeglichen werden sollen, um so die Schutzbedarfe von Kindern stärker zu berücksichtigen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

  • Im fachlich zuständigen Ausschuss werden die „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ und deren Umsetzung vorgestellt.   
  • Die Verwaltung berichtet darüber hinaus, ob – und wenn wo – vergleichbare Schutzkonzepte bereits in anderen Unterkünften Anwendung finden.
  • Die Verwaltung prüft zudem, ob die Implementierung von Schutzkonzepten als verpflichtender Bestandteil von Beherbergungsverträgen möglich ist und inwiefern bereits existierende Verträge diesbezüglich „nachgebessert“ werden können.

Mit freundlichen Grüßen

 


Hier können Sie den Antrag herunterladen

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl

Stadträtin