Mindestlohn auf städtischen Baustellen sichern

Bau- und Vergabeausschuss erhöht Schutz vor „schwarzen Schafen“ der Baubranche

Bereits 2012 hatte der Bau- und Vergabeausschuss Maßnahmen zur Sicherstellung der Mindestlohnpflichten bei der Vergabe städtischer Aufträge ergriffen. Am Dienstag, 27.9. folgte nun der Ausschuss einem SPD-Antrag, der eine stärkere Kontrolle möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz verlangt und beschloss somit einstimmig eine Ergänzung der städtischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (BVB): „Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Nürnberg vorbehält, bei einem begründeten Verdacht von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, die Zollbehörden hierüber in Kenntnis zu setzen.“ Diese Regelung gilt auch für die Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg und soll auch von deren Tochterfirmen übernommen werden.

Auf Anregung von SPD-Stadtrat Gerhard Groh wird es künftig auch einen Runden Tisch der Stadt Nürnberg mit den Gewerkschaften, der Bauinnung, der Handwerkskammer und dem Zoll geben. „Die Gespräche“, so Groh, „sollen sicherstellen, dass man den schwarzen Schafe der Baubranche besser auf die Schliche kommt und sie von einer möglichen Auftragsvergabe ferngehalten werden können.“