Denkmalschutz im Königshof

Schon aus planungsrechtlichen Gründen ist keine Wohnbebauung möglich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit den 90er Jahren versuchen die Eigentümer die Gebäude im Landschaftsschutzgebiet Königshof verfallen zu lassen. Auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung (massiver Maisanbau) wird ebenfalls versucht, das Landschaftsschutzgebiet abzuwerten. Damit verbinden sich dann immer wieder  Spekulationen um eine mögliche Wohnbebauung am Königshof. Dafür gibt es allerdings im Nürnberger Stadtrat weder einen politischen Willen, geschweige denn eine politische Mehrheit.

Um den weiteren Spekulationen den Boden zu entziehen, stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden

 

Antrag:

 

1.    Die Verwaltung berichtet über die Bemühungen der Stadt Nürnberg, den Denkmalschutz der noch bestehenden Gebäude im Königshof durchzusetzen.

2.    Die Verwaltung legt noch einmal dar, dass im Landschaftsschutzgebiet, allein schon aus planungsrechtlichen Gründen, keine Wohnbebauung möglich ist.

3.    Die Verwaltung berichtet, wie der hohe ökologische Schutz im Landschaftsschutzgebiet Königshof sichergestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Gerald Raschke

Planunspol. Sprecher