Kein Grabstein aus Kinderhand mehr auf Nürnberger Friedhöfen
Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes ebnet den Weg für städtisches Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit
Die jüngste Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes erlaubt nunmehr, was die Stadt Nürnberg schon 2009 für richtig gehalten hat: Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabsteinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 hergestellt worden sind.
2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Regelung in der städtischen Friedhofssatzung gekippt. Diese rechtlichen Hindernisse sind nun beseitigt.
Dr. Ulrich Blaschke, SPD-Stadtrat und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion stellt fest:
„Damit können wir endlich den Willen des Nürnberger Stadtrates umsetzen, der sicherlich auch dem Willen der Stadtbevölkerung entspricht. Ein würdevolles Gedenken an unsere Toten, ein in allen Kulturen und Religionen gepflegter Akt tiefster Humanität, verträgt sich nicht mit der Verwendung von Grabsteinen, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess durch schlimmste Formen der Kinderarbeit gewonnen wird.“
Die Verwaltung soll deshalb eine Änderungssatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung erarbeiten, durch die auf den Friedhöfen der Stadt Nürnberg ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeführt wird, fordern die SPD-Stadträte Blaschke und Soldner in einem Antrag.
Zudem soll geprüft werden, ob damit auch ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf den kirchlichen Friedhöfen sichergestellt ist, für die die städtische Friedhofsverwaltung den Bestattungsbetrieb und das Grabmahlgenehmigungsverfahren übernommen hat.
Ilka Soldner, SPD-Stadträtin und Vorsitzende der Kinderkommission, zeigt sich zufrieden über die erfolgten Änderungen, nachdem sie immer wieder eine entsprechende Änderung auf Landesebene eingefordert hatte. Sie betont:
„In Nürnberg sollte künftig kein einziger Grabstein mehr aus Kinderhand stammen. Im Hinblick auf unsere internationale Verantwortung bei der Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit leisten wir somit im Rahmen unserer kommunalpolitischen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderrechte.“
Weltweit sind 265 Millionen Kinder zwischen 5 und 17 Jahren von Kinderarbeit betroffen. Davon arbeiten 85 Millionen Mädchen und Jungen unter extremen Bedingungen wie z.B. in Steinbrüchen für Grabsteine.