Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die jüngste Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes erlaubt nunmehr, was die Stadt Nürnberg schon 2009 für richtig gehalten hat: Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabsteinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 hergestellt worden sind.
Die rechtlichen Hindernisse, die 2013 zur Beanstandung eines entsprechenden Verbots in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg durch das Bundesverwaltungsgericht geführt haben, sind nunmehr beseitigt. Die SPD-Stadtratsfraktion hat bereits in der Vergangenheit bekräftigt, dass Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf Nürnberger Friedhöfen nicht geduldet werden sollen (vgl. zuletzt den Antrag vom 17. Oktober 2013). Die neue Gesetzeslage sollte unverzüglich zu einer Überarbeitung der Bestattungs- und Friedhofssatzung genutzt werden.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
1. Die Verwaltung erarbeitet eine Änderungssatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung, durch die auf den Friedhöfen der Stadt Nürnberg ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß dem neuen Art. 9a des Bayerischen Bestattungsgesetzes eingeführt wird.
2. Die Verwaltung prüft, ob mit der Änderungssatzung auch ein Verbot von Grab-steinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf den kirchlichen Friedhöfen sichergestellt ist, für die die städtische Friedhofsverwaltung den Bestattungsbetrieb und das Grabmahlgenehmigungsverfahren übernommen hat. Erforderlichenfalls werden für diese Friedhöfe Gespräche mit den zuständigen Friedhofsträgern aufgenommen, um ein entsprechendes Verbot anzuregen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller
Dr. Ulrich Blaschke
Ilka Soldner