Neue Mobilitätskonzepte in der Stellplatzsatzung

Umweltfreundliche Mobilitätskonzepte sollen sich lohnen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die städtische Stellplatzsatzung regelt, wann und wie viele Kraftfahrzeugabstellplätze errichtet oder entsprechende Ablösebeträge festgesetzt werden.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat in den letzten Jahren durch zahlreiche Initiativen und Anträge Impulse zur Förderung neuer Mobilitätskonzepte gegeben. Multimodalität und Intermodalität gewinnen an Bedeutung, ein Teil der Haushalte verzichtet sogar auf das eigene Auto und setzt stattdessen auf Fahrrad, Nahverkehr oder Carsharing. Die neue Zeitkartenstrategie der VAG fügt sich hier ein.

 

Die derzeitigen Regelungen in der Stellplatzsatzung tragen diesen Entwicklungen allerdings nicht Rechnung. Ausnahmeregelungen sind lediglich über Bebauungspläne oder andere städtebaulichen Satzungen möglich. Die Satzung sollte aber explizit und auch bei kleineren Projekten dieses veränderte, umweltschonendere Mobilitätsverhalten fördern.

 

Sofern beispielsweise bei Wohnbauvorhaben ein innovatives Mobilitätskonzept integriert wird, sollte dies über einen verminderter Stellplatzbedarf honoriert und die angedachten Parkplatzflächen für höherwertige Nutzungen verwendet werden.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Rahmen einer Studie „Untersuchung von Stellplatzsatzungen und Empfehlungen für Kostensenkungen unter Beachtung moderner Mobilitätskonzepte“ entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet.

 

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

 

Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Studie und prüft eine Öffnung der Satzung zur Förderung neuer Mobilitätskonzepte.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thorsten Brehm

stv. Vorsitzender