Gemeinsame Anlaufstelle Integration

Konzept der kurzen Wege soll bei Integration in Gesellschaft und Arbeit helfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in den letzten zwei Jahren kamen viele Menschen aus den Krisenregionen auf der Suche nach Schutz und Sicherheit nach Nürnberg. Mit einer großartigen Souveränität organisierte die Stadt Nürnberg die Erstversorgung und die Unterbringung der Menschen. Nun müssen die Strukturen der Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt geprüft werden und an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Dafür ist eine gute Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden und Institutionen von entscheidender Bedeutung.

 

Zwar wurden inzwischen viele, auch neue Instrumente der Integration geschaffen – von den neuen Bleiberechtsregelungen über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsintegrations-maßnahmen. Die Strukturen sind aber oftmals noch nicht so gut auf eine derart enge Kooperation eingestellt, wie es die großen Herausforderungen beispielsweise bei der Integration in den Arbeitsmarkt nötig machen. Bund und Länder empfehlen deshalb in ihrem gemeinsamen Integrationskonzept vom April 2016 die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, in denen die Zuständigkeiten von Jobcenter, Agentur für Arbeit, Kommunen und BAMF gebündelt werden. In Integrationsanlaufstellen vernetzen die verschiedenen Verwaltungen und im besten Falle weitere Netzwerkpartner, wie die Migrationsberatungsdienste, ihre Kompetenzen, um Flüchtlingen Orientierung zu bieten und den Integrationsprozess zu erleichtern. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung. Schwerpunkt der Bemühungen ist die Integration der Flüchtlinge in Arbeit oder Ausbildung. Aber auch die gesellschaftliche Eingliederung wird durch eine engere Kooperation der verschiedenen Akteure erleichtert, da eine solche gemeinsame Anlaufstelle auch eine extrem wichtige Lotsenfunktion einnehmen kann. Integrationsanlaufstellen implizieren die räumliche Zusammenführung der zuständigen Behörden und Institutionen.

 

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

 

Die Verwaltung prüft die Realisierungschancen für eine gemeinsame Integrationsanlaufstelle in Nürnberg. Insbesondere geht es dabei um die räumliche Zusammenführung der für die Integration der neu Zugewanderten zuständigen Behörden und Institutionen, wie der Migrationsberatungsdienste, um eine möglichst

enge Abstimmung aller Beteiligten zu ermöglichen und von den Synergien zu profitieren. Damit soll der Aufbau von Parallelstrukturen vermieden und eine enge Abstimmung der Maßnahmen im Integrationsprozess, insbesondere auch bei der Herausforderung der Integration in den Arbeitsmarkt, erreicht werden.

 

Dabei soll vor allem, wie im gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern ausgeführt, die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Agentur für Arbeit, des JobCenters sowie EP und der Migrationsberatungsdienste geprüft werden.