Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bisher war es üblich, dass Gastschulanträge von Schülerinnen und Schülern an einer anderen als der Sprengelschule genehmigt wurden, beispielsweise wenn in der Gastschule ein Hortplatz sicher vorhanden war.
In Zeiten, in denen Krippe, Kindergarten und Hort oftmals in einer gemeinsamen Einrichtung existieren, kommt der o.g. Regel eine besondere Bedeutung zu. Kinder sind so in vielen Fällen schon früh gemeinsam in einer Einrichtung untergebracht, die nicht unbedingt zum Schulsprengel ihres Wohnortes gehört.
Dafür können mehrere Ursachen ausschlaggebend sein: Es gab schlicht keine andere Möglichkeit mehr die Betreuung der Kinder zu gewährleisten oder die Eltern haben sich aus pädagogischen Gründen für die Gastschule entschieden.
Aktuell treten Eltern an uns heran, die ihre Kinder in einer Einrichtung nahe der Grundschule in St. Johannis haben und entsprechende Gastschulanträge gestellt haben, die jedoch abgelehnt wurden. Dies ist sowohl aus pädagogischen wie auch aus verkehrlichen Gründen (Schulwegsicherheit) eine schwierige Situation.
Wohlwissend, dass wir in der Stadt im Schulbereich große räumliche Herausforderungen haben, können wir das Anliegen der Eltern gut nachvollziehen.
Aus diesem Grund stellen wir für den Schulausschuss am 15.07.2016 folgenden Dringlichkeitsantrag:
1. Die Verwaltung berichtet über die Anzahl der Gastschulanträge in genanntem Sprengel, über deren Genehmigungen und Ablehnungen und die Gründe hierfür.
2. Für die nicht genehmigten Anträge müssen für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Ist z.B. ein Bring- und Holdienst durch Schule/Hort machbar? Welche anderen Lösungen sind möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.
Antragsteller
SPD-Stadträtin
Martina Kontsek