Verhinderung von Wohnungslosigkeit bei Flüchtlingen

Rathaus SPD möchte integrierte Konzepte zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit bei anerkannten Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Immer mehr Menschen, die als Geflüchtete nach Nürnberg kamen, werden inzwischen anerkannt und bekommen einen anderen rechtlichen Status.

Damit verbunden sind u.a. das Recht aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen und/oder auch die Familie nachzuholen. Dies darf entsprechend der aktuellen gesetzlichen Lage auch ohne einen Nachweis des vorhandenen Wohnraums geschehen, um keine zusätzlichen Hürden für die Familienzusammenführungen einzubauen.

Zusätzlich fallen mit der angesprochenen Statusänderung viele der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz nun in den Geltungsbereich des SGB II.

Die Begleitung und Steuerung dieses Systemwechsels ist mit entsprechenden Herausforderungen für die Menschen selbst und für die Behörden verbunden. So kommt es nun verstärkt vor, dass Menschen, die bereits aus den Unterkünften auszogen und in privaten Wohnungen leben bei der Familienzusammenführung auf Probleme stoßen, da die Familienmitglieder oft – z.B. wegen der Größe oder wegen sonstiger Vertragsbedingungen – nicht in den Wohnungen gemeldet werden können/dürfen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt aus diesem Grund zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Schwierigkeiten, die sich beim Wechsel der Systeme zwischen dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem SGB II ergeben.

Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie Wohnungslosigkeit verhindert werden kann und entwickelt integrierte Konzepte zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit bei der Familienzusammenführung bei anerkannten Flüchtlingen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.