Neuerungen Vergaberecht
Verwaltung soll über Auswirkungen berichten, insbesondere im Bezug auf Inhouse-Vergabemöglichkeiten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Februar 2016 wurde das Vergabemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im März 2016 hat der Bundestag nunmehr auch der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung zugestimmt. Damit ist der Weg frei in den Kommunen die Vergaberichtlinien den neuen gesetzlichen Rahmen anzupassen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher für den zuständigen Bau- und Vergabe- Ausschuss den Antrag
über die Neuerungen des Vergaberecht zu berichten und Änderungen im Bereich der städtischen Vergaberichtlinien aufzuzeigen.
Insbesondere sollte im Bericht auch auf die Neuerungen zu den Inhouse-Vergabemöglichkeiten, also der Zusammenarbeit städtischer Behörden und Tochtergesellschaften, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.