Sicherstellung der Mindestlohnpflichten auf städtischen Baustellen

Wurden die beschlossenen Maßnahmen bereits umgesetzt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

die Information um die nicht bezahlten Bauarbeiter auf der staatlichen Baustelle des Justizzentrums haben viele Menschen in den letzten Tagen bewegt.  Eine Vergabe der Bauarbeiten  an die Unternehmen, die durch Vergaben an Subunternehmen  ihre Mitarbeiter ausnutzen und dann am Ende  um ihren Lohn prellen, ist schädlich für den Ruf jeder Organisation.
Besonders Einrichtungen der öffentlichen Hand sollten sich vor solchen „schwarzen Schafen“ in vielen Branchen schützen.
Im Bau- und Vergabeausschuss v. 28.02.2012 haben wir deshalb Maßnahmen zur Sicherung von Mindestlohnpflichten bei städtischen Aufträgen beschlossen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:  

  1. Die Verwaltung berichtet, wie und in welchen Bereichen diese Maßnahmen umgesetzt worden sind. Wurden Verstöße bei den Mindestlohnpflichten festgestellt? Wenn ja, wurden Sanktionen  wie z.B. die Zurückbehaltung von Zahlungen umgesetzt.
  2. Des Weiteren beantragen wir die Ergänzung der damals beschlossenen städtischen Regelung um folgende Formulierung:
    „Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Nürnberg vorbehält, die Einhaltung dieser Verpflichtungen und Garantien (hier sollten diese als Ziffern benannt werden) durch unangekündigte Kontrollen der Zollbehörden überprüfen zu lassen.“  

Diese Regelung soll von allen Eigenbetrieben und Töchtern der Stadt Nürnberg - sofern rechtlich durchsetzbar - übernommen werden.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragsteller

Gerhard Groh
bau- und vergabepolitischer Sprecher

 

 

 

Lorenz Gradl
stv. Fraktionsvorsitzender

 

 

 

Diana Liberova
Integrationspolitische Sprecherin