Sicherstellung der Mindestlohnpflichten auf städtischen Baustellen
Wurden die beschlossenen Maßnahmen bereits umgesetzt?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Information um die nicht bezahlten Bauarbeiter auf der staatlichen Baustelle des Justizzentrums haben viele Menschen in den letzten Tagen bewegt. Eine Vergabe der Bauarbeiten an die Unternehmen, die durch Vergaben an Subunternehmen ihre Mitarbeiter ausnutzen und dann am Ende um ihren Lohn prellen, ist schädlich für den Ruf jeder Organisation.
Besonders Einrichtungen der öffentlichen Hand sollten sich vor solchen „schwarzen Schafen“ in vielen Branchen schützen.
Im Bau- und Vergabeausschuss v. 28.02.2012 haben wir deshalb Maßnahmen zur Sicherung von Mindestlohnpflichten bei städtischen Aufträgen beschlossen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, wie und in welchen Bereichen diese Maßnahmen umgesetzt worden sind. Wurden Verstöße bei den Mindestlohnpflichten festgestellt? Wenn ja, wurden Sanktionen wie z.B. die Zurückbehaltung von Zahlungen umgesetzt.
- Des Weiteren beantragen wir die Ergänzung der damals beschlossenen städtischen Regelung um folgende Formulierung:
„Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Nürnberg vorbehält, die Einhaltung dieser Verpflichtungen und Garantien (hier sollten diese als Ziffern benannt werden) durch unangekündigte Kontrollen der Zollbehörden überprüfen zu lassen.“
Diese Regelung soll von allen Eigenbetrieben und Töchtern der Stadt Nürnberg - sofern rechtlich durchsetzbar - übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.
Antragsteller
Gerhard Groh
bau- und vergabepolitischer Sprecher
Lorenz Gradl
stv. Fraktionsvorsitzender
Diana Liberova
Integrationspolitische Sprecherin