SPD begrüßt Änderungen des Sexualstrafrechts

Dies kann nur der Anfang einer umfassenden Reform sein

 "Mit der Änderung des Sexualstrafrechts ist ein erster Schritt in Richtung des verbesserten Schutzes von Frauen gegenüber sexuellen Übergriffen getan“ begrüßt Gabriele Penzkofer-Röhrl, stv. Fraktionsvorsitzende die Gesetzesvorlage, die nun dem Bundestag vorgelegt wird.  

„Insbesondere die Tatsache, dass nun Widerstandsunfähige besser unter Schutz gestellt sind und neben den „Überraschungsangriffen“ auch vom aktiven körperlichen Widerstand des Opfers abgesehen wird, um sexuelle Übergriffe unter Strafe zu stellen, ist ein echter Fortschritt.“, so Penzkofer-Röhrl.  

Die Frauenpolitikerin bedauert in diesem Zusammenhang, dass der schon lange vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetzesentwurf wohl erst der Vorkommnisse in der Silvesternacht bedurfte, um endlich vom Bundeskabinett beschlossen zu werden.  

Gabriele Penzkofer-Röhrl betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass dies nur der Anfang einer umfassenden Reform der Sexualstrafrechtsreform sein kann. „Deutschland hat die sogenannte „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Um dieser gerecht zu werden, sind hier umfassendere Änderungen nötig. Nein heißt Nein - dies findet noch nicht in ausreichendem Maße seinen Niederschlag in der Gesetzgebung. Wir erwarten hier von der von Heiko Maas eingesetzten Reformkommission bald erste Vorschläge“.