KfW-Förderprogramm zum Schutz von Frauen und Kindern in Gemeinschaftsunterkünften

Allein reisende Flüchtlingsfrauen haben auf der Flucht oft Gewalt mit traumatisierenden Folgen erlebt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

allein reisende Flüchtlingsfrauen mit und ohne Kinder sind aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung zu uns geflüchtet oder haben auf der Flucht (sexualisierte) Gewalt mit traumatisierenden Folgen erlebt. Sie bedürfen des besonderen Schutzes in Gemeinschafsunterkünften, dies geht aus der EU-Aufnahmerichtlinie für „besonders schutzbedürftige Personen“ eindeutig hervor.

Während auf der Ebene des Bundes die Umsetzung in gesetzliche Regelungen leider noch nicht erfolgen konnte, geht die Stadt Nürnberg hier durch die Schaffung von Frauenunterkünften und geplanten Gewaltschutzkonzepten in den Gemeinschaftsunterkünften beispielhaft vor.

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Asylpaket II ein KfW- Förderprogramm mit einem Volumen bis zu 200 Millionen Euro aufgelegt, das der Schaffung und dem Umbau von Flüchtlingsunterkünften zum Schutz von besonders gefährdeten Personengruppen dienen soll, wie z.B. die Schaffung von Geschlechtertrennung oder abschließbare Räume insbesondere im Sanitärbereich. Die Gelder sollen ab März abrufbar sein.  

Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Unterstützung bei der Fortbildung und Schulung ehrenamtlicher HelferInnen in Aussicht gestellt.

Da das Thema für Nürnberg aktuell ist, stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:  

Für die Durchführung von Gewaltschutzkonzepten und den Erhalt von Frauenunterkünften prüft die Verwaltung die Bedingungen der diesbezüglichen Förderprogramme und beantragt entsprechende Mittel.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stv. Fraktionsvorsitzende