Wirtschaftliche Entwicklung der Friedhofsverwaltung stärken

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und CSU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge stellt die Stadt Nürnberg unverzichtbare Funktionen des Gemeinschaftslebens für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Nürnberg sicher. Die kommunale Daseinsvorsorge berührt hierbei alle Lebensbereiche, auch das Sterben und die Zeit über den Tod hinaus. Nicht ohne Grund weist die Bayerische Verfassung die Aufgabe der Totenbestattung gerade den Gemeinden als örtliche Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis zu.  

Die Totenbestattung und der würdevolle Umgang mit den Verstorbenen sind für die hinterbliebenen Angehörigen elementare Fragen von großer emotionaler und religiöser bzw. weltanschaulicher Bedeutung.  

Die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU bekennen sich zu dem gemeinsamen Ziel, in der Arbeit der städtischen Friedhofsverwaltung den Bedürfnisse der Menschen gerecht zu werden und sie bei Todesfällen und dem Gedenken an die Verstorbenen kompetent, freundlich und serviceorientiert zu begleiten. Die beiden Fraktionen erkennen die umfangreichen Bemühungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, dieses Ziel zu erreichen.  

Die Vorlage der wirtschaftlichen Zahlen der Friedhofsverwaltung aus den Jahren 2014, 2015 (als Hochrechnung) und 2016 (als Planzahlen) geben jedoch Anlass, kurz- und mittelfristig wirkende Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse der Friedhofsverwaltung zu ergreifen.  

Die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU stellen daher zur Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 3. Februar 2016 (TOP 6) folgenden 

Antrag:   

  1. Die Verwaltung verfolgt mit hoher Priorität die bereits eingeleitete Bearbeitung der Gutachtervorschläge aus der Organisationsuntersuchung (wie in der Ausschussunterlage beschrieben) und legt dem zuständigen Ausschuss noch im Jahr 2016 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vor.   
  2. Bei der Bearbeitung der Gutachtervorschläge ist darauf zu achten, dass die in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen in den Betriebsabläufen und die erreichte Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner mit der Friedhofsverwaltung nicht gefährdet werden.   
  3. Bei der Erarbeitung eines Vorschlags für die Änderung der Friedhofsgebühren ab 2017 ist besonders auf eine ausgewogene Balance zwischen der Erzielung der notwendigen Einnahmen für die Friedhofsverwaltung und der Tragbarkeit der Gebührenbelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner zu achten.   
  4. Die Implementierung der eingeführten SAP-Softwareentwicklung und die Sonderprojekte zur digitalen Erfassung der Vorsorgeverträge sind zügig abzuschließen, um die hierfür anfallenden außerplanmäßigen Personalaufwendungen zeitnah zu reduzieren.  
  5. Die Verwaltung prüft und berichtet kurzfristig, ob und wie die betriebswirtschaftliche sowie steuerliche Planung der Friedhofsverwaltung durch eine zusätzliche Stärkung der kaufmännischen Funktionen (z.B. in Buchhaltung und Controlling) verbessert werden kann.   
  6. Der Ausschuss begrüßt die in Aussicht gestellten Maßnahmen der Friedhofsverwaltung zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit, der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz sowie der erfolgreichen Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.   
  7. Die Friedhofsverwaltung erarbeitet einen mittelfristigen Entwicklungsplan zur zeitgerechten Ausgestaltung der Friedhofsverwaltung in einem Zeitraum von ca. zehn Jahren. Hierbei ist neben der wirtschaftlichen Entwicklung ein besonderer Schwerpunkt auf die bedarfsgerechte Anpassung der heutigen Friedhofskultur an neue, kulturell wie weltanschaulich veränderte Bedürfnisse der Bevölkerung zu legen (z.B. vermehrte Wünsche nach Bestattungen als Baum- oder Friedwaldbestattung).    

Mit freundlichen Grüßen

 

Den Antrag als pdf erhalten Sie hier.

Antragsteller

Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende SPD-Stadtratsfraktion

und

Dr. Ulrich Blaschke
Stadtrat