Tuning-Szene in Nürnberg

nach dem Treffen von 1.500 Fahrzeugen in Zabo fordert die SPD einen Bericht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

im Rahmen der sog. „Tuning-Szene“ ist es üblich, die individuell veränderten Kraftfahrzeuge anderen Teilnehmern zu präsentieren. In der Vergangenheit wurden derartige Treffen teils in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer auf privatem Grund abgehalten (z.B. Parkplatz des Möbelhauses XXL Lutz am Hasenbuck). Hierbei trat ein Veranstalter in Erscheinung, der auch als Ansprechpartner für die Behörden diente. Daneben sind immer wieder Treffen ohne konkreten Veranstalter zu beobachten, die sich aufgrund szeneinterner Absprachen bilden. Zuletzt fand am 3. Oktober 2015 ein nicht durch einen Veranstalter angemeldetes Treffen im öffentlichen Straßenraum nahe dem Tiergarten statt, an dem nach Presseberichten über 1.500 Kraftfahrzeuge teilgenommen haben. 

Die Treffen der Tuning-Szene sind oftmals mit erheblichen Lärm- und Abgasimmissionen für die Anwohnerschaft verbunden und finden zum Teil an gesetzlich geschützten Feiertagen statt (Karfreitag, Tag der Deutschen Einheit). Ferner sind nach Erkenntnissen der Polizei immer wieder Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung und zum Teil gravierende Geschwindigkeitsverstöße bei der An- und Abfahrt zu beobachten. Nicht zuletzt führen Treffen mit über 1.500 Kraftfahrzeugen zu erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr. Im Falle des Tuning-Treffens in Zabo mussten beispielsweise die Linienfahrten der Buslinie 65 umgeleitet werden, da für die Busse kein Durchkommen mehr war. 

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur zeitnahen Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden 

Antrag: 

1. Die Verwaltung berichtet über ihre Erkenntnisse über die Tuning-Szene. 

2. Die Verwaltung berichtet über die rechtlichen Möglichkeiten, die das Satzungsrecht und die Verordnungen der Stadt Nürnberg sowie die Befugnisse der Stadt Nürnberg als Sicherheitsbehörde bereitstellen, um Treffen der Tuning-Szene zu kontrollieren, zu steuern und im Bedarfsfalle zu untersagen bzw. aufzulösen. Hierbei wird sowohl auf Treffen mit Veranstalter als auch auf Treffen ohne Veranstalter eingegangen. 

3. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche wesentlichen Anforderungen ein Grundstück erfüllen muss, damit es als Tuning-Treffpunkt ohne Kollision mit schutzbedürftigen Interessen der Anwohnerschaft dienen kann (z.B. Lage, Anfahrtswege, Entfernung zur Wohnbebauung, Gebietstypik nach BauGB, erforderliche Auflagen hinsichtlich Uhrzeiten und Verhalten).

Es wird angeregt, einen Vertreter des Polizeipräsidiums Mittelfranken als Sachverständigen hinzuzuziehen. 

Antragsteller

Dr. Ulich Blaschke