Familienpflegezeit

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf muss noch weiterentwickelt werden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dem aktuellen Pflegereport 2015 der DAK-Gesundheit ist zu entnehmen, dass über 70% der Pflegebedürftigen zuhause – zumeist von Familienangehörigen, gepflegt werden. Ein Drittel der Pflegenden (überwiegend Frauen) ist berufstätig, davon ein Fünftel in Vollzeitbeschäftigung.

Der Bericht zeigt auch auf, dass – nicht zuletzt auch aufgrund der Überlastung – die Bereitschaft, Angehörige zu pflegen, tendenziell abnimmt.

Seit Januar 2015 wurde mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das im Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes besser miteinander verzahnt und ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt.

Damit soll einerseits dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger nachgekommen werden, so lange als möglich in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und es andererseits den Angehörigen ermöglichen, häusliche Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.  

Neu dabei ist, dass neben der Tatsache, dass die Gehaltsvorauszahlung bei Arbeitszeitreduzierung durch die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens ersetzt wurde und ein Pflegeunterstützungsgeld bei bis zu 10tägiger kurzzeitiger Arbeitsverhinderung eingeführt wurde, vor allem die vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase und die Erweiterung der bisherigen Familienpflegezeit auf minderjährige pflegebedürftige nahe Angehörige.

Dies ist ein Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, der sicher noch weiterentwickelt werden muss.

Diese neuen gesetzlichen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Beschäftigten der Stadt Nürnberg und ihrer Töchter.    

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag

Die Verwaltung berichtet,   

  • ob und wie die Beschäftigten der Stadt Nürnberg seitens des Personalamtes über diese Neuerungen informiert wurden 
  • wie viele Beschäftigte seit Inkrafttreten des neuen Pflegezeitgesetzes Pflegezeit in Anspruch genommen oder beantragt haben
  • wie hierbei die Geschlechterverteilung aussieht 
  • ob hier Veränderungen gegenüber den Vorjahren festzustellen sind.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
stv. Fraktionsvorsitzende