Barrierefreie Stadtteilfeste und Kirchweihen

Für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung ist es schwierig solche Feste zu besuchen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

Inklusion bedeutet Integration in alle Lebensbereiche von Anfang an. So auch in die Traditionen und Bräuche vor Ort. In Nürnberg gibt es viele Stadtteilfeste und Kirchweihen, die das kulturelle Jahr in Nürnberg mitprägen.  

Dennoch ist es so, dass es für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung schwierig ist solche Feste zu besuchen, da der Zugang zum Gelände in den meisten Fällen nicht barrierefrei ist und / oder zu wenig oder gar keine Toiletten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen. Zudem sind die Festzelte in der Regel so eng möbliert, dass es nicht möglich ist, dass mehrere Menschen mit unterschiedlichen Bewegungshilfsmitteln das Zelt betreten oder befahren können. Das verhindert die Teilnahme und somit die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Zudem betrifft es nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern in Zeiten des demografischen Wandels auch immer mehr ältere Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.  

Der aktuelle Zustand erscheint auch deshalb kaum hinnehmbar, da sich in mehreren Stadtteilen in Nürnberg, wie z. B. in Boxdorf, Wohnheime für Menschen mit Behinderung befinden, deren Bewohner, aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nicht an den Dorffesten teilnehmen können. Dies ist defacto ein Ausschluss aus der Stadtgesellschaft.  

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:    

  1. Die Verwaltung erarbeitet für die Veranstalter von Stadtteilfesten einen Leitfaden „Barrierefreie Stadtteilfeste“, in dem dargelegt wird, welche Maßnahmen möglich und nötig sind.    
  2. Die Verwaltung befragt die Einrichtungen der Behinderten-, Alten- und Pflegehilfeeinrichtungen um herauszufinden, welche Maßnahmen möglich und nötig sind, um Menschen mit Behinderung in Stadtteilfeste zu integrieren.  
  3. Die Ausrichter der Stadtteilfeste, z.B. der Schaustellerverband, Festzeltwirte, Bürgervereine, werden an den Planungen des Leitfadens und der Maßnahmenplanung beteiligt.  
  4. Die Verwaltung stellt den aktuellen Stand der bereits durchgeführten Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Stadtteilfesten und den großen Nürnberger Veranstaltungen wie Christkindlesmarkt, Volksfest, Altstadtfest usw. von Seiten der Stadt und der Ausrichter im zuständigen Ausschuss vor.  
  5. Exemplarisch wird ein Stadtteil ausgewählt in dem sich ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung befindet, zum Beispiel Boxdorf, um die dortige „Kärwa“ als barrierefreie Kärwa auszurichten.  
  6. Städtisch organisierte Kirchweihen und Stadtteilfeste spielen desweiteren eine Vorreiterrolle.      

Mit freundlichen Grüßen

Antragstellerin

Jasmin Bieswanger
Stadträtin