Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge

Wie wird die Umsetzung der Novellierung in Nürnberg gehandhabt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

mit der aktuell vom Bundestag verabschiedeten Novellierung des Bleiberechts werden sich wichtige Verbesserungen für langjährig geduldete Flüchtlinge ergeben. Durch die neue Bleiberechtsregelung erhalten alleinstehende Geduldete nach acht Jahren ein Bleiberecht, bei Eltern mit minderjährigen Kindern ist dies bereits nach sechs Jahren der Fall und für Jugendliche unter 21 reicht ein vierjähriger Aufenthalt, um ein dauerhaftes Bleibrecht zu begründen.  

Insbesondere die Jugendlichen sind hochmotiviert und wollen hier bei uns eine Berufsausbildung absolvieren. Dies und die Bereitschaft von Arbeitgebern, diese Jugendlichen einzustellen, scheiterten bislang an den gesetzlichen Bestimmungen. Die nun erfolgte rechtliche Klarstellung, dass die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende ausdrücklich als Duldungsgrund gelten kann, wird die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erheblich verbessern.  

Die Neuregelung hat auch Auswirkungen für Nürnberg. Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in den zuständigen Fachausschüssen folgenden  

Antrag:  

Die Verwaltung berichtet, wie die Umsetzung der Novellierung in Bayern und in Nürnberg gehandhabt wird und erteilt Auskunft darüber, ob auch diejenigen Geduldeten (Erwachsene wie Jugendliche) von der Neuregelung profitieren, die aktuell keine anerkannten Ausweispapiere vorlegen können. Desweiteren berichtet sie, wie viele Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus derzeit in Nürnberg leben, und ob bereits jetzt Ausbildungsverhältnisse bekannt sind.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragstellerinnen

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stv. Fraktionsvorsitzende

und

Diana Liberova
Integrationspolitische Sprecherin