Neufassung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen
Streik als Grund für Gebührenrückerstattung belassen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Streik in den kommunalen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen Wochen hat viele Eltern an ihre Belastungsgrenzen gebracht, da für eine vergleichsweise lange Zeit alternative Betreuungsmöglichkeiten organisiert werden mussten. Bisher sieht die Gebührensatzung eine Rückerstattung der Gebühren vor, wenn mehr als zwei Wochen die Kindertagesstätte aus betriebsbedingten Gründen geschlossen bleibt. Explizit wird hierbei auch der Fall eines Streiks genannt. In der neu zu beschließenden Gebührensatzung fehlt dieser Zusatz; im Gegenteil wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Streik um höhere Gewalt handele und deshalb keine Rückerstattung mehr erfolgen soll. Da im Falle eines Streiks die Eltern besonders belastet sind und sie die Leistungen für ihre Gebühren in dieser Zeit nicht erhalten, sollte die Gebührenrückerstattung im Streikfall Teil der Satzung bleiben. Auch andere Städte gewähren im Streikfall die Gebührenrückerstattung.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss am 18.06.2015 folgenden
Antrag:
§4 Absatz 4 der neu zu beschließenden Gebührensatzung wird folgendermaßen ergänzt:
„Bei vorübergehender betriebsbedingter Schließung von Kindertageseinrichtungen sowie streikbedingter Schließung sofern kein Alternativangebot in Anspruch genommen wird oder werden kann an mindestens elf Betriebstagen innerhalb eines Monats werden die bereits monatlich im Voraus vereinnahmten Gebühren anteilig angerechnet oder zurückerstattet.“
Mit freundlichen Grüßen
Antragstellerinnen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
und
Claudia Arabackyj
jugendhilfepolitische Sprecherin