Haushaltsantrag: Unterstützungsleistungen für Sportvereine

Gemeinsamer Antrag der CSU und SPD Stadtratsfraktionen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen der CSU und SPD im Nürnberger Stadtrat sind sich einig, dass die Unterstützung für Sportvereine in unserer Stadt in mehrerlei Hinsicht ausgebaut werden muss.

So entstehen durch den Betrieb eigener Sportanlagen erhebliche finanzielle Lasten. Bei einigen Vereinen stößt dies bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit und verhindert somit wichtige Investitionen in die eigentliche Vereinsarbeit. Sofern in den Vereinen jedoch gesunde Strukturen vorhanden sind und wirtschaftlich gehandelt wird – so dass ein an sich rentabler Betrieb möglich ist – muss es für die Stadt von größtem Interesse sein, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Neben der Förderung von eigenen Sportanlagen oder der finanziellen Hilfe für notleidende Vereine geht es auch darum, die Vereine – dort wo es notwendig ist und sich Bedarf zeigt – beim Aufbau einer professionellen Führung und Organisation zu unterstützen.

Das Umfeld in dem sich Sportvereine bewegen, wird sowohl in wirtschaftlicher als auch in juristischer und organisatorischer Hinsicht immer komplizierter und der Bedarf an Experten auf diesen Gebieten steigt.

Daher sollte auch die Leitungs- und Verwaltungsebene der Vereine von der Stadt gezielt gefördert werden. Insbesondere gilt es zu beachten, Vereinsfunktionäre und ggf. Mitarbeiter der Vereine für ihre Arbeit zu qualifizieren. Ein daran ausgerichtetes Fördersystem soll zudem die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften oder Fusionen anregen.

Die Stadt Nürnberg hat Verantwortung der Vereine gegenüber, denn sie sind es, die mit viel ehrenamtlichem Engagement in Jugendarbeit, Gesundheit oder Integration, soziale Aufgabe erfüllen, welche die Stadt in diesem Umfang nicht zu leisten im Stande wäre.

Die SPD- und CSU-Stadtratsfraktionen stellen daher für den Haushalt 2015 gemeinsam folgenden Antrag:

Die Verwaltung weitet die Sportförderung bzw. die Unterstützungsleistungen für Sportvereine in folgenden Bereichen aus:

1. Vereinsberatung / Beratungsstelle / Dienstleistungsbüro

Es wird den Vereinen das Hinzuziehen von Expertenwissen ermöglicht. Dazu werden zwei Alternativen geprüft:

a) Durch Einkauf von externen Beratern nach Beauftragung durch die Stadt Diese Maßnahme existiert bereits (50 % der Kosten bis maximal 2 000 Euro pro Jahr und Maßnahme) und sollte deutlich ausgeweitet werden.

b) Durch Unterstützung des Personals beim Sportservice. Dadurch würde auch die Umsetzung des Kennzahlensystems sowie die Durchführung anderer Vereins- und sportpolitischer Aktivitäten besser gelingen.

2. Qualifizierung für Vereinsfunktionäre und Mitarbeiter

a) Über die bisherige Bezuschussung hinausgehende Förderung von Vereinsmanager- Lizenzen (Organisationsleiter).

b) Förderung der Aus- und Fortbildung von Vereinsmanagern.

c) Besondere Förderung bei Besetzung des Vereinsvorstands mit qualifizierten Personen. (z. B. durch Fortbildung für Vereinsvorstände und dergleichen)

d) Zuschuss für hauptamtliches Verwaltungspersonal, gegebenenfalls ab einer bestimmten Vereinsgröße und als Anschubfinanzierung über eine gewisse Zeit und als Anreiz für Fusionen und für die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften.

3. Zukunftsfähigkeit / Nachhaltigkeit

a) Sonderzuschuss für Investitionen, die eine zukunftsfähige Ausrichtung erlaubt oder die Sportflächenauslastung optimiert, gegebenenfalls im Zusammenhang mit Kooperationen beziehungsweise Fusionen.

b) Erhöhter Investitionszuschuss für Baumaßnahmen an Sportstätten, die im Zuge einer Fusion umgestaltet werden oder die durch zwei oder mehr Vereine genutzt werden.

c) Erhöhter Betriebskostenzuschuss nach einer Fusion.

d) Einmaliger Sonderzuschuss nach Abschluss einer Fusion.

e) Förderung gemeinschaftlich durchgeführter Projekte, d.h. Kooperationen mit dem Ziel der Fusion.

4. Auslastung von Sportstätten

Anmietung von freien Nutzungszeiten auf vereinseigenen Sportanlagen durch die Stadt Nürnberg und eine subventionierte Weitergabe dieser Zeiten.

5. Krisenintervention / notleidende Vereine

Sondermittel für unverhältnismäßige oder unvorhersehbare Ausgaben, die nicht im Verantwortungsbereich der Vereine liegen und die eine Bedrohung der Liquidität zur Folge haben, oder bereits eine Insolvenz droht. Möglichkeit des (Teil-)erlass oder der zinslosen Stundung von Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt.

Über die genaue Mittelaufteilung entscheidet die Sportkommission, sobald die oben genannten Punkte formal in den Sportförderrichtlinien verankert wurden.