Wohnungsanpassungs-Beratung und barrierefreies Wohnen

Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme der Beratung?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

eine Beratung zur Wohnungsanpassung kann für viele ältere und auch behinderte Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung bedeuten. Diese Beratung klärt u.a. die Beschaffung von Hilfsmitteln aber auch evtl. erforderliche bauliche Veränderungen. Durch dieses Angebot kann der Umzug von Betroffen in  eine Einrichtung verhindert bzw. verzögert werden, dies sind u.U. Einsparungen für die öffentliche Hand. 

Nach Aussage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. sind diese Angebote in Deutschland sehr unterschiedlich ausgestaltet. 

Die Stadt Nürnberg bietet diese Beratung seit einigen Jahren an. Die SPD-Fraktion möchte sich jedoch über den aktuellen Sachstand in Nürnberg informieren. 

Wir stellen deshalb zur Behandlung im Sozial- und Stadtplanungsausschuss

folgende Anfrage: 

  1. Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme der Beratung? Welche Stellen in der Stadt leisten diese Beratung?
  2. Besteht zwischen den Beratungsstellen eine fachliche Verknüpfung und Kooperation?
  3. Wie erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit?
  4. Wie viele Nachfragen gab es bisher und wie viele Personen konnten aufgrund einer Beratung weiterhin in den eigenen vier Wänden bleiben? 
  5. Welche Möglichkeiten der Bezuschussung gibt es?
  6. Wie sind die Erfahrungen mit den Bauträgern beim Neubau barrierefreier Wohnungen insgesamt?  

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Renate Blumenstetter

 

 

 

Fabian Meissner