Kreuzungsfreier Frankenschnellweg

Ein Tunnel als Lösung

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Ziele der SPD. Dies steht nicht im Widerspruch zum Vorrang des ÖPNV. Beides dient der Verkehrsberuhigung in der Stadt, weil auf dem Frankenschnellweg Verkehr aus den angrenzenden und weiteren Stadtteilen gebündelt werden kann. Auf dem Frankenschnellweg findet vor allem Stadt- und Regionalverkehr statt.

Staufrei in die Stadt

Durch den geplanten Tunnel können Autofahrer flüssig und ohne Behinderung auf dem Frankenschnellweg fahren. Oberhalb des Tunnels halbiert sich dann die Anzahl der Fahrzeuge.

Besser für Anwohner

Zwischen Stadtgrenze und Jansenbrücke, vor und nach dem Tunnel, sowie in der neuen Kohlenhofstraße werden Lärmschutzwände gebaut.

Mehr Grün

Im Bauabschnitt Mitte entsteht ein neuer Stadtteilpark. Der Deckel des Tunnels kann dann als Spiel- und Erholungsmöglichkeit genutzt werden.

Besser für die Umwelt

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellweges reduziert die Lärm-, Feinstaub- und Abgasbelastung.

Mehr Rad- und Fußwege

Der Ausbau schafft Platz für dringend notwendige Rad- und Gehwege. Fußgänger und Radfahrer können durch die neuen Wege den Frankenschnellweg einfacher und sicherer überqueren.

Die Planung für den Ausbau des Frankenschnellwegs wurde vom Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg schon lange beschlossen. Zur Erlangung des Baurechts wurde bei der Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren beantragt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde 2012 von der Regierung von Mittelfranken gefasst. Durch mehrere Klagen wurde allerdings ein Verfahren beim Verwaltungsgericht in Ansbach eingeleitet. Dieses hat am 14. Juli 2014 die Klagen abgewiesen und den Planfeststellungsbeschluss bestätigt. Die Kläger können allerdings noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Wenn das gerichtliche Verfahren endgültig abgeschlossen ist, kann es mit dem Bau losgehen.

Der eindeutige Beschluss des Gerichts ist aber ein wichtiges Zeichen für die Stadt, die Anlieger und die Autofahrer. Allerdings ist mit einer Berufung und somit ein Verfahren am bayrischen Verwaltungsgerichtshof zu rechnen.