Antrag zur Stadtratssitzung am 23. Juli 2014 TOP 9 Hafenindustriegebiet Süd (HIG-Süd)

Gemeinsamer Antrag der CSU und SPD-Stadtratsfraktionen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in dem 1966 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Vertrag wurde nach der 1972 erfolgten Eingemeindung weiterer im Süden gelegenen Stadtteile auch das Hafenindustriegebiet Süd im Umfang von ca. 120 ha in die Planung mit aufgenommen. Im Zuge des Ausbaus des Hafens wurde Mitte der 1990er Jahre im Rahmen des Entwicklungsgutachtens 2000 das Verfahren zur Ausweisung als Bannwald eingeleitet. Im April 1997 wurde im Stadtrat beschlossen, 30 ha an der Wiener Straße für gewerbliche Nutzungen zu sichern. Die Inanspruchnahme des HIG-Süd sollte gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen SPD und CSU aus dem Jahr 2008 nur für neue Arbeitsplätze, konkret für Neuansiedlungen oder für einen arbeitsplatzintensiven Großinvestor, in Anspruch genommen werden.

Auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung des gesamten Hafenwaldes als Naherholungsgebiet wurde im Kooperationspapier aus dem Jahr 2014 zwischen SPD und CSU vereinbart, das Hafenindustriegebiet Süd als Gewerbefläche aus. dem Flächennutzungsplan (FNP) herauszunehmen. ln einem weiteren Schritt ist die Ausweisung als Bannwald vorgesehen.

Wegen der besonderen Bedeutung des Waldgebietes für Erholung und Naturschutz wird ergänzend die zuständige Forstverwaltung bzw. die Naturschutzbehörde gebeten zu prüfen, den Wald in der zur Zeit laufenden Waldfunktionskartierung als Lärmschutzwald, Biotopschutzwald und Erholungswald der Stufe I in den Waldfunktionsplan aufzunehmen und wegen der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung als FFH-Gebiet nachzumelden, sowie die Fläche in das Naturschutzkonzept des Forstamtes Nürnberg einzubeziehen.

ln Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Stellen und Organisation und in Zusammenarbeit mit der Hafen Nürnberg Roth GmbH bzw. Bayernhafen GmbH & Co. KG werden, Entwicklungsmöglichkeiten für das Waldgebiet, aber auch alternative Flächen für ein weiteres Wachstums des Güterverkehrszentrums (GVZ) Hafen Nürnberg geprüft.

Die beiden Fraktionen halten es deshalb für sinnvoll und notwendig, die Bayernhafen GmbH & Co. KG, die Industrie- und Handelskammer und den Bund Naturschutz über die beabsichtigte Änderung des FNP umfassend und ausführlich zu informieren und darüber im Stadtrat zu berichten.

Der Hafen ist und bleibt wichtiger Logistikstandort und ist Arbeitsplatz für tausende Menschen. Daher ist es im Zusammenhang mit der Herausnahme des HIG-Süd aus dem Flächennutzungsplan auch wichtig, Planungssicherheit für Hafenbetreiber und Wirtschaftsunternehmen zu gewährleisten. ln Gesprächen mit den Vertretern der Betriebsgesellschaft sind deshalb die Flächenbedarfe des Hafens selbst und die Bedarfe ansiedlungswilliger Unternehmen zu eruieren. Dabei sind die daraus entstehenden Chancen für das Waldgebiet, als auch die Herausforderungen für das Güterverkehrszentrum zu ermitteln, zu prüfen und darzustellen.

Das bereits vom Stadtrat beauftragte Gewerbeflächengutachten wird voraussichtlich im Herbst 2014 vorliegen. ln dem hieraus abzuleitenden Gewerbeflächenkonzept ist vereinbarungsgemäß ein flächengleicher Ersatz für die Inanspruchnahme des HIG-Süd bereit zu stellen.

Die SPD- und CSU-Stadtratsfraktionen stellen deshalb für die Sitzung des Stadtrats am 23. Juli 2014 folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung informiert die Bayemhafenbetriebsgesellschaft, die Industrie- und Handelskammer und den Bund Naturschutz umfassend über die beabsichtigte Herausnahme des Hafenindustriegebiets Süd im Umfang von ca. 30 ha aus dem Flächennutzungsplan und berichtet darüber im Stadtrat.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren zur Herausnahme des HIGSüd aus dem Flächennutzungsplan einzuleiten.

3. Die Verwaltung wird gleichfalls beauftragt, im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes qualitativ gleichwertigen und flächengleichen Ersatz für das HIG-Süd bereit zu stellen.

4. Die Verwaltung leitet im Anschluss daran das Verfahren zur Ausweisung als Bannwald ein und prüft die oben beschriebenen weiteren Einstufungen des Waldes und bittet die Forstbehörde das Naturschutzkonzept anzupassen.