Situation für Tagesmütter verbessern

Fraktionen fordern Gesetzesänderungen

Die Dienste, die Tagesmütter erbringen, werden allseits hoch geschätzt. Sie ergänzen und bereichern das Angebot der Kinderbetreuung. Viele Eltern könnten ohne Tagesmütter Familie und Beruf nicht miteinander vereinbaren. Umso unverständlicher ist es, dass Tagesmütter vielfach weniger Rechte besitzen als instituionelle Betreuungseinrichtungen (wie Kindergärten oder Kinderkrippen). So wurde in Nürnberg ein Fall bekannt, in dem eine Tagesmutter ihren Beruf nicht länger in ihrer Wohnung ausüben konnte, da sich ihre Nachbarn über Lärm und Beeinträchtigungen beschwert hatten. Tagesmütter haben hier also keine Rechtssicherheit.

Hinzu kommt die Unsicherheit hinsichtlich des Einkommens der Tagesmütter. Diese bekommen eine Pauschale pro Kind und Stunde vom Jugendamt überwiesen. Durch die Veränderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) müssen die Kindertagepflegepersonen von diesem Entgelt alle anfallenden Kosten tragen, neuerdings auch die Verpflegungskosten. Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Bezahlung der Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen in Zukunft entfallen soll. Durch diese Änderungen werden die Tagespflegepersonen vor finanzielle Herausforderungen gestellt. 

Die Städte und Gemeinden können hierzu keine eigenen Regelungen festlegen. Gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CSU haben wir deshalb beantragt, dass der Nürnberger Stadtrat folgenden Appell an den Deutschen Städtetag verabschiedet:

„Der Deutsche Städtetag setzt sich für die Schaffung von Rechtssicherheit für Kindertagespflegepersonen ein, insbesondere hinsichtlich der Ausübung ihres Berufes in Wohnräumen. Die Berufsverbände der Tagespflegepersonen sind beratend einzubeziehen.“ Wir hoffen, dass der Städtetag an die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene einwirken kann, damit diese die Situation für die Tagesmütter verbessern.

Den Wortlaut des gemeinsamen Antrages finden Sie über den folgenden Link