Ausweisung des Zaunwiesenwegs als Fußgängerzone

Es muss Möglichkeiten geben, dass die betroffenen Anwohner weiterhin dieses Teilstück zum Be- und Entladen benutzen können.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

mit Anordnung des Verkehrsplanungsamts vom 03.04.2014 wurde SÖR als Straßenbaulastträger beauftragt, die Beschilderung eines Teilstücks des Zaunwiesenwegs als Fußgängerzone vorzunehmen, was dann auch geschah. 

Jetzt ist dieses Teilstück nur noch für gewerblichen Lieferverkehr bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht in der Zeit von 8-18 befahrbar. 

Die Bewohner des Zaunwiesenwegs 28-34 können nun den Weg zum eigenen Anwesen nicht mehr befahren; nicht einmal zum Be- und Entladen. Nachdem das zum Anwesen gehörende Parkhaus mehrere 100 Meter entfernt ist, müssen z.B. die Einkäufe zu Fuß transportiert werden, was nicht nur bei schlechtem Wetter eine unzumutbare Belastung darstellt. 

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden Antrag: 

Die Verwaltung prüft, welche Möglichkeiten es gibt, bzw. was erforderlich wäre, damit die betroffenen Anwohner das o. g. Teilstück des Zaunwiesenwegs weiterhin zum Be- und Entladen benutzen können. Hierbei ist auch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich zu untersuchen.

Bis eine endgültige Lösung gefunden ist, wird den Anwohnern weiterhin das Benutzen zum Be- und Entladen ermöglicht oder die Fußgängerzone vorläufig aufgehoben. 

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

 

Lorenz Gradl

stellv. Fraktionsvositzender