Stadtrat ächtet Homophobie in Uganda

Resolution zur Menschrenchtssituation verabschiedet

Auf Antrag von SPD, CSU, den Grünen und der Linken Liste hat der Stadtrat auf seiner letzten Sitzung folgende Resolution verabschiedet die sich mit der homophoben Gesetzgebung in Uganda beschäftigt. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

die Unterzeichnung des extrem homosexuellenfeindlichen Gesetzes, des sog. Anti-Homosexuality Act durch den ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni bedeutet eine nicht hinnehmbare Verletzung der Menschenrechte. Nürnberg sollte daher als Stadt der Menschenrechte und in Verantwortung gegenüber Kasha Jaqueline Nabagesera, unserer aktuellen Menschenrechtspreisträgerin eindeutig Stellung be-ziehen. 

Wir beantragen daher, in der Sitzung des Stadtrats am 02. April 2014 folgende Reso-lution auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: 

Resolution 

Der Rat der Stadt Nürnberg ist tief besorgt über die Situation der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) in Uganda, deren ohnehin schon pre-käre Situation und Verfolgung durch das im Februar unterzeichnete Gesetz weiter verschärft wird. Mit Sorge sehen wir das Leben und die Gesundheit der Trägerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2013, Kasha Nagasabera, und all derer gefährdet, die sie repräsentiert und für deren Menschenrechte sie eintritt. Obwohl noch nicht in Kraft getreten, wurde mit Unterzeichnung des Gesetzes eine beispiellose Hetzjagd gegen Homosexuelle in Gang gesetzt – sie müssen um ihr Le-ben fürchten und werden in den Untergrund oder außer Landes getrieben. 

Der Rat der Stadt Nürnberg verurteilt dieses Gesetz mit aller Entschiedenheit. 

Menschenrechte sind unteilbar; unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität haben alle Menschen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und Verfol-gung. Die universellen Menschenrechte garantieren das Recht auf sexuelle Selbst-bestimmung, somit ist der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) unabdingbarer Teil dieser Rechte. 

Das Anti-Homosexualitätsgesetz ist ein Symptom der insgesamt in Uganda verletz-ten Menschenrechte: der Public Order Management Act (der das Demonstrations-recht und die Versammlungsfreiheit massiv einschränken) sowie der Anti-

Pornography Act, der z.B. „unzüchtiges“ Verhalten inkl. Kleidung auf Ugandas Stra-ßen verbietet. - mehrere Frauen wurden darauf hin schon gewaltsam von Polizei oder Mob in der Öffentlichkeit entkleidet, weil sie angeblich zu kurze Röcke trugen. 

All diese Gesetze lenken die ugandische Bevölkerung von den Problemen ab, die das Land wirklich hat: Korruption, eingeschränkte Pressefreiheit und Menschenhan-del. 

Mit dem Anti-Homosexuality Act verstößt Uganda nicht nur gegen seine eigene Ver-fassung, sondern auch massiv gegen die Erklärungen des Menschenrechtsaus-schusses der Vereinten Nationen sowie gegen die Erklärung der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker, wonach ein Staat durch seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht außer Kraft setzen kann. 

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes und dem damit verbundenen Verstoß ge-gen die Menschenrechte entfällt eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, ihre Beziehungen zu Uganda neu zu überdenken und entspre-chende Konsequenzen zu ziehen. 

Bereits im Vorfeld des damals geplanten Gesetzes hat der Bundestag einstimmig einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Drucksache 17/2960) angenommen, wonach „Folgen für die deutsche Entwick-lungszusammenarbeit für den Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht ausgeschlossen“ werden. Dies muss nun umgesetzt werden. Deutschland hat für den Zeitraum 2013 bis 2015 für die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda finan-zielle Mittel in Hohe von 119,5 Millionen Euro bereitgestellt – wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Gelder zunächst eingefroren und alle Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf den Prüfstand gestellt werden. 

Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass zivilgesellschaftliche und soziale Organisationen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte weitergeführt werden können. 

Diese sollten all ihre Maßnahmen und Projekten, die sie vor Ort durchführen, so ge-stalten, dass sie dass sie Lesben, Schwulen und Transgender Schutz gewähren und dabei mit den AktivistInnen vor Ort kooperieren. 

Wir fordern zudem Außenminister Steinmeier auf, gemeinsam mit den Außenminis-tern der Europäischen Union auch auf diplomatischem Wege Einfluss zu nehmen, um das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu stoppen. Eine Möglichkeit hierzu ist, den ugandischen Botschafter einzubestellen, um die deutsche Haltung zu unterstreichen. 

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung eindeutig gegen Homopho-bie und Transphobie ausgesprochen, zum Schutz der eigenen homosexuellen Be-völkerung sollten daher die Teilreisewarnungen für Uganda entsprechend verschärft und den aktuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. 

Wir erwarten auch, dass Schutzsuchende, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, in Deutschland Aufnahme finden und das geltende Asylrecht ent-sprechend angewandt wird. 

Gabriele Penzkofer-Röhrl Elke Leo 

Stellv. Vorsitzende SPD-Stadtratsfraktion Stellv. Vorsitzende Bündnis 90/Grüne 

Dr. Christiane Alberternst Marion Padua 

Ausschussgemeinschaft Die Bunten Linke Liste