Resolution zur Menschenrechtslage in Uganda

Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 2. April 2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Unterzeichnung des extrem homosexuellenfeindlichen Gesetzes, des sog. Anti Homosexuality Act durch den ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni bedeutet eine nicht hinnahmbare Verletzung der Menschenrechte. Nürnberg sollte daher als Stadt der Menschenrechte und in Verantwortung gegenüber Kasha Jaqueline Nabagesera, unserer aktuellen Menschenrechtspreisträgerin eindeutig Stellung beziehen.

Wir beantragen daher, in der Sitzung des Stadtrats am 02. April 2014 folgende Resolution auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Resolution

Der Rat der Stadt Nürnberg ist tief besorgt über die Situation der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) in Uganda, deren ohnehin schon prekäre Situation und Verfolgung durch das im Februar unterzeichnete Gesetz weiter verschärft wird. Mit Sorge sehen wir das Leben und die Gesundheit der Trägerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2013, Kasha Nagasabera, und all derer gefährdet, die sie repräsentiert und für deren Menschenrechte sie eintritt. Obwohl noch nicht in Kraft getreten, wurde mit Unterzeichnung des Gesetzes eine beispiellose Hetzjagd gegen Homosexuelle in Gang gesetzt - sie müssen um ihr Leben fürchten und werden in den Untergrund oder außer Landes getrieben.

Der Rat der Stadt Nürnberg verurteilt dieses Gesetz mit aller Entschiedenheit. Menschenrechte sind unteilbar; unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität haben alle Menschen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung. Die universellen Menschenrechte garantieren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, somit ist der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) unabdingbarer Teil dieser Rechte.

Das Anti-Homosexualitätsgesetz ist ein Symptom der insgesamt in Uganda verletzten Menschenrechte: der Public Order Management Act (der das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit massiv einschränken) sowie der Anti-Pornography Act, der z.B. "unzüchtiges" Verhalten inkl. Kleidung auf Ugandas Straßen verbietet - mehrere Frauen wurden darauf hin schon gewaltsam von Polizei oder Mob in der Öffentlichkeit entkleidet, weil sie angeblich zu kurze Röcke trugen. All diese Gesetze lenken die ugandische Bevölkerung von den Problemen ab, die das Land wirklich hat: Korruption, eingeschränkte Pressefreiheit und Menschenhandel.

Mit dem Anti-Homosexuality Act verstößt Uganda nicht nur gegen seine eigene Verfassung, sondern auch massiv gegen die Erklärungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen sowie gegen die Erklärung der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker, wonach ein Staat durch seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht außer Kraft setzen kann.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes und dem damit verbundenen Verstoß gegen die Menschenrechte entfällt eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, ihre Beziehungen zu Uganda neu zu überdenken und entsprechende Konsequenzen zu ziehen.

Bereits im Vorfeld des damals geplanten Gesetzes hat der Bundestag einstimmig einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Drucksache 17/2960) angenommen, wonach "Folgen für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit für den Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht ausgeschlossen" werden. Dies muss nun umgesetzt werden. Deutschland hat für den Zeitraum 2013 bis 2015 für die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda finanzielle Mittel in Hohe von 119,5 Millionen Euro bereitgestellt - wir erwarten von der Bundesregierung, dass diese Gelder zunächst eingefroren und alle Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass zivilgesellschaftliche und soziale Organisationen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte weitergeführt werden können.

Diese sollten all ihre Maßnahmen und Projekten, die sie vor Ort durchführen, so gestalten, dass sie dass sie Lesben, Schwulen und Transgender Schutz gewähren und dabei mit den Aktivistinnen vor Ort kooperieren.

Wir fordern zudem Außenminister Steinmeier auf, gemeinsam mit den Außenministern der Europäischen Union auch auf diplomatischem Wege Einfluss zu nehmen, um das lnkrafttreten dieses Gesetzes zu stoppen. Eine Möglichkeit hierzu ist, den ugandischen Botschafter einzubestellen, um die deutsche Haltung zu unterstreichen.

ln ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung eindeutig gegen Homophobie und Transphobie ausgesprochen, zum Schutz der eigenen homosexuellen Bevölkerung sollten daher die Teilreisewarnungen für Uganda entsprechend verschärft und den aktuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

Wir erwarten auch, dass Schutzsuchende, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, in Deutschland Aufnahme finden und das geltende Asylrecht entsprechend angewandt wird.