Inklusion bei der Stadt Nürnberg

Vorbildfunktion in Bezug auf die Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen übernehmen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor genau fünf Jahren, im Februar 2009, wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von der Bundesregierung ratifiziert.

Nürnberg als Stadt der Menschenrechte muss sich dieser Konvention in besonderem Maße verpflichtet fühlen und insbesondere als soziale Arbeitgeberin und Ausbilderin Vorbildfunktion für andere ArbeitgeberInnen in Bezug auf die Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen übernehmen.

Seit vielen Jahren „überfüllt“ die Stadt die gesetzlich vorgegebene Quote schwerbehinderter Mitarbeitender und betont in ihrer vor kurzem verabschiedeten Rahmenvereinbarung „Gute Arbeit – Arbeit bei der Stadt Nürnberg zukunftsweisend, menschenwürdig und gemeinsam gestalten“ ganz dezidiert ihre Verantwortung gegenüber Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung oder Behinderung ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben können.

Auch als Ausbilderin hat die Stadt Nürnberg in vorbildlicher Weise in Zusammenarbeit mit der NOA im Rahmen der Verbundausbildung sozial benachteiligten jungen Menschen durch Ausbildungsplätze erfolgreich eine zweite Chance gegeben.

Es muss aber auch darum gehen, behinderten (jungen) Menschen die Möglichkeit zu eröffnen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen – und so den § 27 der UN Konvention mit Leben zu füllen, der sich auf das gleiche Recht auf Arbeit und Zugang zu Arbeit für Menschen mit Behinderungen bezieht.

Insbesondere geht um Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung in Einrichtungen leben, dort eine Ausbildung absolvieren oder Zuverdienst Arbeitsplätze innehaben, da sie auf dem ersten Arbeitsmarkt ohne Unterstützung kaum Fuß fassen können.

Hier ist es dringend notwendig, ihnen Möglichkeiten zu bieten, auch außerhalb der Einrichtung praktische Berufserfahrung zu sammeln um sich so – ganz im Sinne der Inklusion – auf eine Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Sinnvoll wäre hierzu ein Konzept, dass Praktikumsplätze für behinderte Menschen mit der entsprechenden Ausstattung (Barrierefreiheit, eventuelle notwendige Assistenz u.a.) und fachlicher Begleitung, beispielsweise durch einen Sozialpädagogen / eine Sozialpädagogin bietet.

In München gibt es seit 2011 ein derartiges Konzept, das im Rahmen der verzahnten Ausbildung 10 Praktikumsplätze für schwerbehinderte Menschen vorhält und derzeit dieses Angebot aufstocken wird.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen folgenden Antrag

Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur „verzahnten“ Ausbildung für schwerbehinderte Menschen nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München. Sie greift dabei auch auf den Sachverstand der städtischen Tochter Noris inklusion zurück und nimmt Kontakt zu anderen Einrichtungen für behinderte Menschen auf, um Kooperationsmöglichkeiten abzuklären.

Gleichzeitig startet sie eine Kampagne innerhalb des Konzerns, um für die Bereitschaft, jetzt schon Praktikumsplätze für behinderte Menschen anzubieten, zu werben – diese Praktikumsplätze könnten dann in den Pool der zu schaffenden Plätze für das „Inklusionskonzept“ fließen.

Ein derartiges Projekt sollte zunächst befristet für zwei Jahre laufen. Zur Finanzierung müssten potenzielle Zuschussgeber eruiert und entsprechende Anträge gestellt werden. Die darüber hinaus gehenden notwendigen finanziellen Mittel müssten in den nächsten Haushalt eingestellt werden

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl