Anpassung B-Plan Nr. 4346 "Am Bruckweg" an die energetischen Erfordernisse

Der vorhandene Bebauungsplan sollte den aktuellen energetischen Erfordernissen angepasst werden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

das Bebauungsplanverfahren Nr. 4346 „Am Bruckweg“ wurde im Jahr 2003 eingeleitet und im Jahr 2007 unter Berücksichtigung eines energieeffizienten Wohnungsneubaus untersucht und weiterentwickelt, sowie  ein Beschluss zur energetischen Optimierung gefasst.  Zum damaligen Zeitpunkt galt noch die Energieeinsparverordnung von 2007 mit den entsprechenden Standards. 

Seitdem sind 6 Jahre vergangen und die Energieeinsparungsverordnung wurde mehrfach geändert. Deshalb hält es die SPD-Stadtratsfraktion vor dem im Frühjahr bevorstehenden Satzungsbeschluss für notwendig, den Bebauungsplan den aktuellen energetischen Erfordernissen anzupassen und entsprechend zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang ist u.a. das vorgesehene Verbot für Solarthermie aufzuheben.

Als Eigentümerin der Flächen hat die Stadt Nürnberg die Möglichkeit über die Grundstückskaufverträge über die Anforderungen der EnEV 2009 hinauszugehen. Unabhängig von der Form der Vermarktung (ein oder mehrere Bauträger) ist daher sicherzustellen, dass ein um 30% niedrigerer Energiestandard im Vergleich zur EnEV 2009 in die privatrechtlichen Kaufverträge aufgenommen wird. 

Zum Zeitpunkt des Billigungsbeschlusses im Juli 2013 waren auch noch nicht alle Fragen zur Lärmschutzproblematik abschließend geklärt und haben bei den Anwohnern zu Widersprüchen geführt. 

Um alle Fragen vor dem Satzungsbeschluss im Frühjahr 2014 abschließend klären und gründlich diskutieren zu können, stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden Antrag: 

1.  Die Verwaltung berichtet über die Aktualisierung des energetischen Anforderungsprofils,

2.  das Verbot über Solarthermie ist aufzuheben,

3.  die Verwaltung berichtet über die Vermarktungsform und stellt den energetischen Standard (30% unter EnEV 2009) über die Kaufverträge sicher,

4.  die Verwaltung berichtet über die Maßnahmen zum erforderlichen Lärmschutz. 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Antragsteller

 

Harald Dix

 

 

Gerald Raschke