Anteil geförderter Wohnungen erhöhen

Die 30%-Regelung zur Sicherung von Flächen für den geförderten Wohnungsbau sollte überprüft werden!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat 2006 beschlossen, bei der Ausweisung neuer Baugebiete 30% der Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern, sofern das Baugebiet mehr als 30 Reihen- und /oder Doppelhäuser oder mehr als 100 Wohnungen umfasst. Dieser vom Grundsatz her richtige Beschluss hat aber in der Praxis dazu geführt, dass Bauträger in bestimmten Fällen bewusst knapp unter diesen Schwellenwert bleiben, um keine Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau sicherstellen zu müssen. Dies mag aus Sicht der Bauträger aus betriebswirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar sein, führt aber in der Praxis dazu, dass immer weniger geförderte Wohnungen entste-hen. Damit wird die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt eingeschränkt und günstiger Wohnraum gerade für sozial schwache Mieter reduziert. Auf der anderen Seite wird damit der Mietpreissteigerung im freien Wohnungsbau Vorschub geleistet.

Die SPD-Stadtratsfraktion hält aus grundsätzlichen wohnungspolitischen Gründen eine Überprüfung dieser Regelung für dringend erforderlich und stellt zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung überprüft die bisherige 30%-Regelung und erarbeitet einen Vor-schlag, der entweder grundsätzlich einen bestimmten Anteil an geförderten Woh-nungen festschreibt oder eine Dynamisierung der Regelung beinhaltet und/oder trifft mit der Wohnungswirtschaft eine Vereinbarung, die eine bestimmte Quote für den geförderten Wohnungsbau auf die Bautätigkeit eines ganzen Jahres bezogen festlegt.

2. Die Verwaltung stellt Vor- bzw. Nachteile dar und berichtet darüber im Stadtpla-nungsausschuss.

Mit freundlichen Grüßen