Bildungs- und Teilhabepaket

Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

seit 1.1.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) umzusetzen.  In Nürnberg wurde das sog. „Nürnberger Modell“ entwickelt, in dem alles in einem Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe in Trägerschaft der Stadt (Sozialamt) zusammengeführt wurde. Zuletzt wurde im gemeinsamen Ausschuss Jugendhilfe und Schule im Mai 2011 über das Bildungs- und Teilhabepaket für Nürnberg informiert. 

Nach 2 Jahren Laufzeit böte sich ein weiterer Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung an. 

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: 

Die Verwaltung berichtet in einem gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss über den aktuellen Stand.  Zudem bezieht sie Stellung zu folgenden konkreten Fragen: 

1)    Wie ist die Entwicklung der Beantragung und der tatsächlichen Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen gem. des Leistungskatalogs des § 28 „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ Absatz zwei bis sieben? 

2)    Wie verteilt sich die Inanspruchnahme sozialräumlich und auf Einrichtungen(Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sport, Musik, Jugendverbände)? 

3)    Welche Mittel für Leistungen wurden und werden verausgabt? 

4)    Wie ist die Leitung der "individuellen Lernförderung" organisiert? Gibt es Informationen  über ihre Wirkung und Erfolge? Wie wird die Qualität der Anbieter geprüft und gesichert? 

5)    Wie wird der Anteil der Beantragungen und Inanspruchnahmen von der Verwaltung eingeschätzt? Gibt es dazu interkommunale Vergleichszahlen? 

6)    Welche Gründe sieht die Verwaltung darin, wenn bestimmte Leistungen nicht vollständig abgerufen werden und wie will die Verwaltung damit umgehen? 

7)    Wie werden die Leistungen des BuT-Pakets heute nach knapp zweijähriger Erfahrung seitens der Verwaltung bewertet? Kommen die Leistungen bei den Kindern an und sind mehr Teilhabemöglichkeiten entstanden? 

8)    Wie ist die Leistungsgewährung nach knapp zweijähriger Erfahrung aktuell organisiert? Welche Verwaltungsstellen wurden geschaffen und wie sind diese ausgelastet? Sind die vom Bund erstatteten Verwaltungskosten ausreichend? 

9)    Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleistungszentrum BuT und dem JobCenter? Wie wird die weitgehende Rückübertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Stadt Nürnberg heute (auch im Vergleich zu Erfahrungen in anderen Städten) bewertet?

10) Wie wird die Arbeitsbelastung für Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Umsetzung der verschiedenen, dort zu erbringenden Leistungen eingeschätzt? Wie wird die Zusammenarbeit mit den einzelnen Kindertageseinrichtungen und deren Trägern sowie mit den einzelnen Schulen und den Schulbehörden beurteilt?  

11) Welche Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in derGemeinschaft (§ 28 Abs.7 SGB II) werden in Nürnberg angeboten und können damit alle Bedarfe abgedeckt werden? Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob durch das BuT-Paket Leistungen im Rahmen des NürnbergPasses zurückgenommen wurden? 

12) Teil des BuT-Pakets ist auch die zeitlich begrenzte Finanzierung von Schulsozialarbeit. Wie wurde diese umgesetzt? Welche Schulen konnten davon profitieren? 

Mit freundlichen Grüßen