Maly: Der Freistaat drückt sich um die Finanzierung

Mehr Qualität für die Betreuung von Kindern muss auch bezahlt werden

  • von  Dr. Ulrich Maly
    30.11.2012
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Die Städte mahnen bereits seit Anfang Mai 2012 Gespräche über die zentralen Fragen an, wie hoch denn die Kosten tatsächlich sind und wer am Schluss die Kosten des Gesetzes trägt. Aber die Sozialministerin vertröstet.

„Mehr Qualität bedeutet mehr Kosten. Wer – ganz zu Recht – mehr Qualität für die Betreuung von Kindern will, muss auch klar zur Finanzierung des verbesserten Angebots stehen“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly: „Die Sozialministerin darf nicht einfach lächelnd Wohltaten verkünden, sondern sie muss auch klar sagen, dass der Freistaat zu seiner Finanzierungsverantwortung steht. Derzeit drückt sich der Freistaat um die Finanzierung und schiebt den Kommunen einen Löwenanteil der Kosten zu.“

Der Hintergrund: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) soll am 29. November 2012 im Bayerischen Landtag beschlossen werden. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes hat der Bayerische Städtetag darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Qualitätsverbesserungen Mehrkosten verursachen, die nicht ausreichend finanziert sind. Die nach dem Konnexitätsprinzip („wer anschafft, soll auch bezahlen“) der Bayerischen Verfassung vor der Verabschiedung des Gesetzes gebotene Vereinbarung über die Deckung der Mehrkosten ist noch nicht abgeschlossen. Die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch das Bayerische Sozialministerium, hat sich noch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden über den finanziellen Ausgleich einigen können. Dies wirft die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auf. Darüber hinaus muss möglicherweise mit Klagen einzelner Gemeinden gerechnet werden. Maly: „Derzeit erwägen einzelne Städte und Gemeinden bereits, ob sie gegen das BayKiBiG klagen sollen.“

Im Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung wurden für die Verschärfung des Anstel- lungsschlüssels Mehrkosten in Höhe von 33 Millionen Euro angesetzt. Die kommunalen Spit- zenverbände haben gemeinsam mit den Trägerverbänden von Kindertageseinrichtungen Mehr- kosten von über 80 Millionen Euro errechnet. In zwei Verhandlungsrunden zwischen dem Baye- rischen Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden konnte bisher keine Eini-gung erzielt werden, wer denn nun in welchem Umfang die Kosten trägt. Maly: „Die Kostenfrage ist noch ungeklärt, aber trotzdem soll nun das Gesetz im Landtag schnell vor Weihnachten über die Bühne gebracht werden.“


Maly: „Die Städte mahnen bereits seit Anfang Mai 2012 Gespräche über die zentralen Fragen an, wie hoch denn die Kosten tatsächlich sind und wer am Schluss die Kosten des Gesetzes trägt. Aber die Sozialministerin vertröstet.“ Zunächst hat im Frühsommer das Sozialministerium darauf hingewiesen, dass ein Konsultationsverfahren erst mit einer neuen Ausführungsverordnung zum BayKiBiG notwendig wäre. Wegen des hohen Beratungsbedarfs im Bayerischen Landtag vor der Sommerpause schaltete dann das Sozialministerium die Ausführungsverordnung vor und verbesserte bereits zum September 2012 den Anstellungsschlüssel, ebenfalls ohne Durchführung eines Konsultationsverfahrens. Denn das Konsultationsver- fahren sollte schließlich zusammen mit dem Gesetzentwurf selbst durchgeführt werden. „Daraus wurde wiederum nichts,“ moniert Maly: „Jetzt sieht es so aus, als würden das Gesetz und die Ausführungsverordnung ohne abgeschlossenes Konsultationsverfahren einfach in Kraft gesetzt werden – am Schluss wären die Kommunen die Dummen, die auf den Kosten sitzen bleiben.“