Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes - Omnibusbahnhof

Nach Erstellung einer Bedarfsanayse, muss ein Standortkonzept für einen zentralen oder mehrere dezentrale Busbahnhöfe erstellt werden.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Danach soll das deutsche Recht für den öffentlichen Personennahverkehr an den geltenden EU-Rechtsrahmen angepasst und der Markt für Fernlinienbusse liberalisiert werden. Damit werden die Voraussetzungen für ein neues Mobilitätsangebot im Fernverkehr geschaffen. Zukünftig sind überall in Deutschland Fernbuslinien möglich, die untereinander und auch mit dem Eisenbahnfernverkehr konkurrieren können. Durch ein Unterwegbedienungsverbot bei einem Haltestellenabstand bis zu 50 km bzw. einer Stunde Reisezeit soll der öffentlich finanzierte Schienenpersonenverkehr geschützt werden.Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Ziel der Barrierefreiheit. Deshalb müssen neue Fernbusse bereits ab dem Jahr 2016 mit mindestens 2 Plätzen für Rollstuhlnutzer ausgestattet sein. Bis 2019 müssen die Fernlinienbusse barrierefrei sein. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hat auch verkehrliche, städtebauliche und infrastrukturelle Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg. Die Frage nach einem oder mehreren Standorten, die an den ÖPNV angeschlossen sind, die Frage der städtebaulichen Einbindung eines oder mehrerer neuer Busstandorte und die infrastrukturellen Voraussetzungen, um die Barrierefreiheit auch auf den Busbahnhöfen zu gewährleisten müssen in einer grundlegenden Untersuchung durch die Verwaltung geklärt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung erstellt mit den potentiellen Omnibusunternehmen eine Bedarfsanalyse für den Standort Nürnberg.

2. Die Verwaltung erstellt ein Standortkonzept für einen zentralen oder mehrere dezentrale Busbahnhöfe, unter Berücksichtigung verkehrlicher, städtebaulicher und infrastruktureller Bedingungen.

3. Die bereits in den 90er Jahren entwickelten möglichen Busbahnhofstandorte sind in die Entwicklung eines Standortkonzeptes mit einzubeziehen.

Antragsteller

Gerald Raschke

verkehrspol. Sprecher