Aktuelle Betreuungssituation in Nürnberg

Die Anzahl der zu betreuenden Personen wird in den nächsten Jahren ansteigen.

1992 wurde das Betreuungsrecht in Deutschland eingeführt, eine Jahrhundertreform die u.a. das Entmündigungsverfahren von 1877 außer Kraft gesetzt hat. Auch in Nürnberg benötigen viele Menschen Hilfe und Unterstützung durch gesetzliche Betreuer. Es handelt sich dabei um junge Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen aber auch um alte Menschen in der eigenen Wohnung, die die alltäglichen Anforderungen nicht mehr alleine bewältigen können. Hinzu kommen altersdemente und körperlich pflegebedürftige Menschen in Heimen. Wenn diese Personen keine Unterstützung und Hilfe von Angehörigen erhalten, wird ihnen vom Amtsgericht ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Aufgrund der demographischen Entwicklung aber auch durch die Zunahme psychischer Erkrankungen, die auf steigende Anforderungen im Alltag und prekäre finanzielle Situationen zurückzuführen sind, kann man davon ausgehen, dass sich die Anzahl gesetzlich betreuter Menschen weiter erhöhen wird. Die SPD-Stadtratsfraktion möchte sich gerne ein aktuelles Bild der Sachlage machen und stellt deshalb zur Behandlung im Sozialausschuss folgenden

Antrag:

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht und und eine Bewertung der Situation von betreuten Menschen. Dabei sind folgende Fragen zu klären und zu bewerten:

1. Wie viele Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung gibt es in Nürnberg (evtl. Veränderungen in den letzten Jahren)?

2. Wie viele gesetzliche Betreuer gibt es in Nürnberg (aufgeschlüsselt nach Familienangehörigen, Ehrenamtlichen, Berufs- und Vereinsbetreuern)?

3. Ist die Anzahl der Betreuer ausreichend, um notwendige Betreuungen kurzfristig zu vermitteln?

4. Welche Qualifizierung wird bei Betreuern vorausgesetzt und welche Möglichkeiten der Weiterbildung werden angeboten?

Antragsteller

 

Renate Blumenstetter

renate.blumenstetter (at) awo-nbg de

 

 

Michael Ziegler

michl123 (at) gmx de