SPD begrüßt Kinderarbeits-Verbot bei Grabsteinen

Grabsteine aus Kinderarbeit bleiben verboten

Mit großer Freude hat die SPD-Stadtratsfraktion die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vernommen, wonach die derzeitige Friedhofssatzung, die Grabsteine aus Kinderarbeit verbietet, rechtmäßig ist.

Im Jahr 2008 wurde auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion die städtische Friedhofssatzung dahingehend geändert, dass keine Grabsteine mehr zugelassen waren, die mit Kinderarbeit gefertigt wurden.

Im ersten Gerichtsverfahren wurde die Klage der Steinmetze zugelassen und in diesem Punkt die Friedhofssatzung für ungültig erklärt. Danach hat sich die Stadt Nürnberg an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gewandt. Dieser hat nun das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit für rechtmäßig erklärt.

„Damit wird ein deutliches Zeichen gegen ausbeuterische Kinderarbeit gesetzt und es werden die kommunalen Rechte der Selbstverwaltung gestärkt“, so die SPD-Stadträtin Christine Grützner-Kanis, die den Antrag in den Nürnberger Stadtrat eingebracht hatte.

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