Pausenverpflegung mit PPP

schlechtere Pausenverpflegung

im Schuljahr 2011/2012 entstanden an mindestens einer Nürnberger Grundschule, die als Public Private Partnership-Schule geführt wird, Irritationen in Bezug auf die Pausenverpflegung.Obwohl nach BayEUG das Schulforum an der Entscheidung über die Pausenverpflegung beteiligt sein muss, entzog der PPP-Betreiber dem Hausmeister den Pausenverkauf und vergab diese Aufgabe an einen Caterer, ohne die Schulleitung und den Elternbeirat zu beteiligen. Die neue Pausenverpflegung wird als deutliche Verschlechterung empfunden. Zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen stellt die SPD-Stadtratsfraktion im Schulausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet, welche Vereinbarungen es mit den Betreibern von PPP-Schulen hinsichtlich der Vergabe von Pausen-/Mittagsverpflegung gibt und ob die gesetzliche Grundlage über die Beteiligung des Schulforums verankert wurde.

Die Verwaltung wird gebeten, aufzuzeigen, wie Probleme hinsichtlich der Pausenverpflegung an einer PPP-Schule gelöst werden können.

Antragstellerin

Gabriela Heinrich

gabriela.heinrich (at) gmx de