Unangenehme Nebenwirkungen für die GBW-Mieter
Christian Vogel kommentiert die Entscheidung die GBW-Wohnungen in einem offenen Bieterverfahren zu verkaufen
„Der gesamte Vorgang ist bitter. Erst verzocken sich Manager und CSU-Politiker bei der Landesbank so heftig, dass die Bank mit Steuergeldern vor dem Ruin gerettet werden muss. Jetzt wird ein harter Heilungsplan für den kranken Patienten Landesbank erlassen, damit dieser wieder auf die Beine kommt und wenigstens einen Teil der Staatshilfen zurückzahlen kann. Die Nebenwirkungen des Heilungsplans werden aber nicht die Bankmanager und verantwortlichen Politiker zu spüren bekommen. Die Nebenwirkungen werden stattdessen die Mieter der GBW-Wohnungen zu spüren bekommen.
Mit der Entscheidung von Finanzminister Söder, keine exklusiven Verkaufsverhandlungen für den GBW-Konzern mit den bayerischen Kommunen zu führen, gibt es faktisch keine Hoffnung mehr, dass die 30.000 Wohnungen von den Städten und Gemeinden übernommen werden können. In einem allgemeinen Bieterverfahren haben die Städte und Gemeinden gegen private Investoren wohl so gut wie keine Chance. Die Mieter müssen also damit rechnen, dass die Wohnungen an einen Privatkonzern verkauft werden.
Die von Finanzminister Söder angekündigte Sozialcharta, mit der die Mieter bei einem Verkauf geschützt werden sollen, zeigt, dass auch der Finanzminister mit bitteren Folgen für die GBW-Mieter rechnet. Als Schutz reicht eine solche Charta aber nicht aus. Papier ist schließlich geduldig.
Es müssen jetzt rechtliche Fakten geschaffen werden. Die Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen muss zum Beispiel für 15 Jahre ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist durch Vertragsstrafen abzusichern. Dazu sind Mieterhöhungen unbedingt zu begrenzen, so wie das der Deutsche Mieterbund in Nürnberg in seiner Petition fordert.
Die Mieter müssen noch vom jetzigen Eigentümer Ergänzungsvereinbarungen zu ihren Mietverträgen bekommen, um wirkliche Sicherheit zu haben, wenn ein privater Investor die Wohnungen übernimmt.“
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