Resolution zur Freilassung von Abdolfattah Soltani

Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrates am 27. Juni 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der iranische Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani wurde am 4. Oktober 2009 für sein Engagement für politische Gefangene und seinen Einsatz zur Achtung der Menschenrechte mit dem Internationalen Menschenrechtspreis der Stadt ausgezeichnet. Die Preisverleihung musste damals in Abwesenheit des Preisträgers stattfinden, da ihm das Regime in Teheran die Ausreise nach Deutschland verweigerte.

Abdolfattah Soltani musste wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte bereits mehrere Gefängnisaufenthalte über sich ergehen lassen. 2004 war er vier Monate inhaftiert, nachdem er erklärt hatte, dass einige seiner Mandanten, darunter Oppositionsführer, im Gefängnis gefoltert wurden.

Bereits ein Jahr später, am 30. Juli 2005 wurde Abdolfattah Soltani wieder festgenommen, als er mit einem Sit-in im Gebäude der Teheraner Anwaltsvereinigung gegen einen ihn betreffenden Haftbefehl und die Durchsuchung seines Hauses protestierte. Sieben Monate verbrachte er im Teheraner Evin-Gefängnis, davon fünf in Einzelhaft. Seiner Frau und seiner Mutter wurde erst am 5. September 2005 erlaubt, ihn zu sehen und dies nur in Gegenwart eines Gefängniswärters. Erst am 6. März 2006 wurde er dann nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100.000 Euro freigelassen. Die Familie konnte die Geldsumme nur dank der Unterstützung einer Solidaritätsbewegung aufbringen.

Im Juli 2006 wurde Soltani dann wegen angeblicher Weitergabe vertraulicher Informationen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Erst vor dem Revisionsgericht konnte er im Jahr 2007 einen Freispruch erwirken.

Auch im Jahr 2009, dem Jahr der Auszeichnung, musste er 72 Tage in Arrest verbringen zwei Wochen davon in Einzelhaft.

Damals wurde Herrn Soltani vorgeworfen, "Propaganda gegen das System" zu betreiben und "Aktivitäten gegen die Sicherheit des Landes" zu unternehmen. Nach der Auszeichnung der Stadt Nürnberg wurden die Anschuldigungen erweitert um die "Gründung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte" in Teheran und die "Annahme eines ungesetzlichen Preises". Alle Vorwürfe sind rein politisch motiviert.

Dennoch wurde Abdolfattah Soltani in einem Berufungsurteil im Juni 2012 zu einer Haftstrafe von 13 Jahren mit anschließendem Berufsverbot von 20 Jahren verurteilt. Die Haftzeit 5011 er im Südwesten des Iran, über 1000 km von Teheran und seiner Familie entfernt, in der Stadt "Borasjan" absitzen.

Die gerichtliche Entscheidung missachtet die universellen Prinzipien der Menschenrechte, die von der Republik Iran eingegangenen internationalen Verpflichtungen und grundlegende Ansprüche der Fairness und Transparenz sowohl im Verfahren als auch in der Entscheidungsfindung. Das Urteil ist ungerechtfertigt, die Wahl des Gefängnisortes ist eine zusätzliche Bestrafung für Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani und seine Familie.

Wir beantragen deshalb die Verabschiedung folgender Resolution:

"Der Rat der Stadt Nürnberg protestiert gegen die Verurteilung und Inhaftierung des Menschenrechtspreisträgers Abdolfattah Soltani und fordert die zuständigen Behörden der Islamischen Republik Iran mit allem Nachdruck auf, Herrn Soltani unverzüglich freizulassen und zu gewährleisten, dass er unbescholten zu seiner Familie zurückkehren und seine Tätigkeit als Anwalt unbehelligt fortsetzen kann. Darüber hinaus fordern wir die Islamische Republik Iran auf, den Respekt für die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten entsprechend der vom Iran ratifizierten internationalen Menschenrechtsnormen wie dem "Pakt über bürgerliche und politische Rechte" zu garantieren. Dazu zählen auch die in der Erklärung über die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern verankerten Rechte."