Lärmschutzkonzept an der A 73

Gemeinsamer Antrag der SPD und CSU Stadtratsfraktionen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Autobahndirektion Nordbayern hat bei einer öffentlichen Veranstaltung den Vorentwurf zum Ausbau der A 73 im Abschnitt AS Nürnberg-Hafen-Ost bis AK Nürnberg Süd vorgestellt. Danach beträgt die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf der A 73 zwischen der Anschlussstelle Zollhaus und der Anschlussstelle Hafen-Ost zwischen 81.000 und 84.000 Kfz/24h. In der Prognose bis 2025 ist ein Zuwachs von 25% zu erwarten auf 99.000 bis 103.000 Kfz/24h. Die bereits jetzt vorhandene Verkehrsbelastung, die hohe Stauanfälligkeit und die Häufung von Unfällen erfordern deshalb bereits aus rein verkehrlichen Gründen den 6streifigen Ausbau der A 73. Der Ausbau der A 73 ist aber auch unmittelbare Voraussetzung für die Durchsetzung eines Lärmschutzkonzeptes.

Bei dem Bau oder der wesentlichen Erweiterung öffentlicher Straßen z.B. von 4 auf 6 Streifen ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz § 41 Abs. 1 sicherzustellen, "dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind". Deshalb bestehen ein rechtlicher Anspruch auf Lärmvorsorge und der Vorrang des aktiven Lärmschutzes.

Um für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile Falkenheim, Ketteler-Siedlung und Gartenstadt die Lärmbelastung deutlich und dauerhaft zu reduzieren, muss ein umfassendes Lärmschutzkonzept umgesetzt werden.

Die SPD-und CSU-Stadtratsfraktion stellen deshalb zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden Antrag:

Der Verkehrsausschuss beschließt das nachfolgende Lärmschutzkonzept. Die Maßnahmen sind Voraussetzung für eine einvernehmliche Regelung zwischen der Autobahndirektion Nordbayern und der Verwaltung über den Ausbau der A 73.

Lärmschutzkonzept

1. An der Anschlussstelle Königshof ist zur Schließung der Schalllücke unmittelbar an der Autobahn eine Lärmschutzwand und im Einfahrtsbereich zur A 73 eine Wall-Wand-Kombination zu errichten. Eine weitere Schalllücke (Fußgängerüberweg) ist durch bauliche Maßnahmen zu schließen.

2. Auf der gesamten Länge der Erweiterung wird ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut. Im Planfeststellungsbeschluss ist eine Regelung aufzunehmen (vgl. Planfeststellungsbeschluss zum 6streifigen Ausbau der A 3 zwischen AD Würzburg-West und AS Würzburg-Heidingsfeld vom 30.12.2005), die sicherstellt, dass der Fahrbahnbelag erneuert werden muss, wenn die lärmmindernde Wirkung nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Abhängig von der größten dauerhaften Lärmminderung ist entweder auf den bestehenden Lärmschutzwall eine Lärmschutzwand (Wand auf Wall) anzubringen oder eine Wallversteilung zu errichten.

4. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Teilstück der A 73 mit Tempo 80 km/h (Nacht) bzw. Tempo 100 km/h (Tag) ist zu pnJfen.