Weiterentwicklung des Assessment Center

Verfahren bei der Besetzung von Führungspositionen

  • von  Penzkofer-Röhrl/Strohhacker
    10.05.2012
  • Anträge, Strohhacker
  • Status: offen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Beschluss vom 09.09.2003 hat der Stadtrat beschlossen, Führungspositionen ab dem 01.04.2004 unter Zuhilfenahme des Auswahlinstruments Assessment Center (AC) zu besetzen.

Dieses Auswahlverfahren ist ein Beurteilungsverfahren, in dem durch Beobachtung der Leistung und des Verhaltens in Simulationen, Rollenspielen, Tests und Fallstudien Rückschlüsse auf Kompetenzen, Persönlichkeitseigenschaften und Potenziale der Bewerber gezogen werden. AC gehören zu den Beurteilungsverfahren mit der besten Prognosefähigkeit für den künftigen Berufserfolg (Schmidt und Hunter (1998)), sofern eine hohe Durchführungsqualität vorausgesetzt werden kann.

Folgende Kriterien bestimmen die inhaltliche Qualität von ACs:

Anforderungsbezug, BeobachterInnenerschulung, Mehrfachbeobachtung, Verfahrenstransparenz, TeilnehmerInnenorientierung, Übungsvielfalt, strukturierte Beobachtung, Trennung von Beobachtung und Beurteilung sowie gemeinsame Deutung und Interpretation.

Dazu dienen verschiedene AC-Verfahren, angefangen vom sog. klassischen AC mit und ohne Rahmenhandlung, dem dynamisches AC bis hin zum Reality AC.

Inzwischen nutzen viele Arbeitgeber auch (teil-)strukturierte Interviews, die dem AC vorgeschaltet oder Baustein des ACs selbst sind, um die Auswahlentscheidung noch differenzierter treffen zu können. Multimodale Interviews, die z.B. situative Fragen und eine Bewertung auf verhaltensverankerten Skalen beinhalten, zeigen ebenfalls hohe prognostische Validität. Abschließend erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein Feedbackgespräch, um die Beurteilung transparent und für die KandidatInnen nachvollziehbar zu machen.

Auswahlverfahren sind immer wieder zu aktualisieren, da der Bewerbermarkt und die Stellenanforderungen einem permanenten Wandel unterworfen sind. Zudem muss von Zeit zu Zeit die Umsetzung von Instrumenten in die Praxis überprüft werden, was ihre Zielerreichung und Tauglichkeit betrifft. Die Bunten im Stadtrat der Stadt Nürnberg

Die SPD Stadtratsfraktion und die Ausschussgemeinschaft FDP-FW-ÖDP stellen deshalb folgenden

Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet anhand einer Aufstellung über die bisher erfolgten Stellenbesetzungen mit vorgeschaltetem AC. Sie legt dar, wie viele AC in welchen Bereichen durchgeführt wurden, wie viele Entscheidungen davon "einstimmig" waren, ob und wie viele externe stimmberechtigte (geschulte) BeobachterInnen daran teilgenommen haben, welchen AC-Ergebnissen die Ausschüsse / Stadträtinnen und Stadträte in ihrer politischen Entscheidung folgten und welchen nicht.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das derzeitige AC-Verfahren fachkundig - mit externer Expertise zu aktualisieren. Hier bietet sich eine Kooperation mit einer der lokalen Hochschulen an, sehr versiert im Thema ist beispielsweise der Bereich Human Ressource Management an der Fakultät Betriebswirtschaft der Georg-Simon-Ohm Hochschule. Der bisher mehrstufige Auswahlprozess soll dem Grunde nach erhalten bleiben - ob ein (teil)strukturiertes Interview Baustein des AC wird, ist dabei zu überprüfen. Die Beurteilungs- und Beobachtungskriterien sind zu konkretisieren und mit Augenmaß zu erweitern.

3. Die Verwaltung legt dar, wie die Beobachtungsschulungen konzipiert sind und berichtet, wie die Schulungen in der Praxis umgesetzt werden.

4. Die Auswahl der stimmberechtigten BeobachterInnen ist darzulegen und ggf. zu standardisieren. Dabei ist zu prüfen, inwieweit externe BeobachterInnen mehr beratende als mitbestimmende Funktion haben sollen.

Antragssteller

Katja Strohhacker
wirtschaftspolitische Sprecherin

e-Mail: katja.strohhacker@​odn.de

Gabriele Penzkofer-Röhrl
stv. Fraktionsvorsitzende

e-Mail: gabi.penzkofer-roehrl@​odn.de