Einsatz von Servicemobilen auf städt. Friedhöfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Folgen der Instrumentenreform und der damit verbundenen massiven Mittelkürzungen des Bundes bei der öffentlich geförderten Beschäftigung im Bereich des SGB II, wie der nahezu ersatzlose Wegfall der AGH – Beschäftigten („sog. 1-Euro Jobber“) sind hinlänglich bekannt. Als Beispiele seien hier u.a. die Küchenhilfen z.B. in Kindertages- stätten oder Einsätze in Schulen genannt. Sie waren auch mehrfach Thema in den be- treffenden Fachausschüssen.

Nun ist zu hören, dass zukünftig von diesen Maßnahmen auch die „Servicemobile“ auf den städt. Friedhöfen (Süd – und Westfriedhof) betroffen sein könnten, da hier auch Beschäftigte nach § 16 SGB II in seiner alten Fassung eingesetzt sind.

Der Wegfall dieses Angebots, das es älteren wie auch mobilitätseingeschränkten Mit- bürgerinnen und Mitbürgern unserer Stadt ermöglicht, auch längere Wege auf den Friedhöfen zu bewältigen und sich großer Beliebtheit bei unseren Seniorinnen und Se- nioren erfreut, ist eigentlich nicht hinnehmbar. Gemäß unserer sozialpolitischen Leitlinie eine „alternde Stadtgesellschaft gestalten“, müssen wir dafür sorgen, dass unterstüt- zende Serviceangebote wie das o.g. „Servicemobil“ weiterhin vorgehalten werden.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet,

  • ob ein Wegfall des Angebotes Servicemobil durch die veränderten Rahmenbe-

    dingungen des SBG II demnächst bevorsteht und

  • wie dem ggf. begegnet werden kann, wie z.B. durch den Einsatz des Instru-

    ments „Bürgerarbeit“. 

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin
gabi.penzkofer-roehrl@​odn.de

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