Eingruppierungen

Entlohnung öffentlich Angestellter gerechter gestalten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf der Personalversammlung der Stadt Nürnberg wurde u.a. die geringe Entlohnung in den Eingangsstufen des TVöD in den verschiedenen Berufssparten kritisiert. Exemplarisch wurde von der Eingruppierung der Schulhausmeister berichtet, die trotz des Erfordernisses einer abgeschlossenen Berufsausbildung im handwerklichen Be- reich lediglich in der Entgeltgruppe E 3 eingestuft sind, die eigentlich für ungelernte Kräfte vorgesehen ist.

Ebenso wurde berichtet, dass – auch in Bezug auf andere Berufe wie z.B. bei den Er- zieherinnen – in anderen Kommunen eine höhere Eingruppierung erfolgen würde. Dies ist angesichts des TVöD, nach dem eigentlich gleiche Kriterien für die Eingruppierung gelten sollten, irritierend.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung stellt die für die Eingruppierung verantwortliche Arbeitsplatzbe- schreibung und die darin enthaltenen Tätigkeitsmerkmale exemplarisch für die Schulhausmeister und Lebensmittelkontrolleure dar.

  • Sie stellt ferner dar, welchen Stellenwert eine – geforderte – abgeschlossenen Berufsausbildung hat und

  • nach welchen Kriterien in anderen Kommunen eine Eingruppierung vergleichba- rer Tätigkeiten erfolgt

  • Sie berichtet zudem, ob und in welchen Kommunen Erzieherinnen „besser“ und nach welchen Kriterien eingruppiert werden. 

Antragstellerin

Gabriele Penzkofer-Röhrl
Stadträtin
gabi.penzkofer-roehrl@​odn.de

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