Die Praxis der Miet-Übernahme für Hartz-IV-Empfänger durch das Jobcenter wird zum Thema im Sozialausschuss des Nürnberger Stadtrates. Die SPD-Stadtratsfraktion hat einen Bericht über die Fälle beantragt, in denen das Jobcenter die Mietzahlungen verweigert. „Es kommt immer wieder zu Problemen, wenn die Kosten für eine Wohnung über den geltenden Mietobergrenzen liegt – auch wenn die Grenzen nur minimal überschritten werden. Manchmal scheitert der Bezug einer Wohnung dann an zwei oder drei Euro im Monat“, berichtet die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Gabriele Penzkofer-Röhrl.
Gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Brigitte Reuter hat sie bereits Betroffene betreut, die sich hilfesuchend an die Stadträtinnen wendeten. „Das Problem liegt darin, dass die Wohnungs-Nachfrage in Nürnberg steigt. Billige Wohnungen, deren Kosten innerhalb des Miet-Rahmens des Jobcenters liegen, sind immer schwerer zu finden. Manche Personen müssen aus ihren alten Wohnungen raus und wissen dann nicht wohin, wenn sie keine Wohnung finden, die vom Jobcenter bezahlt wird“, erzählt SPD-Stadträtin Reuter, die ehrenamtlich im SPD-Mieterbüro arbeitet.
Beide Stadträtinnen verlangen deshalb Auskunft, welche Ermessenspielräume die Sachbearbeiter im Jobcenter haben, um geringfügige Überschreitungen im Einzelfall zu genehmigen. Zudem wollen sie wissen, inwieweit eine Anpassung der Mietobergrenzen des Jobcenters an den gestiegenen Mietspiegel möglich ist.
„Wenn jemand in Not geraten ist und die Kaution für eine Wohnung nicht aufbringen kann, gewährt das Jobcenter im Regelfall ein Darlehen. Doch auch hier gibt es offenbar Schwierigkeiten, wenn Anforderungen der Vermieter die Genehmigungs-Vorgaben des Jobcenters übersteigen. Deshalb wollen wir auch hier wissen, was getan werden kann, um ein Dach über dem Kopf sicherstellen zu können“, erläutert Penzkofer-Röhrl die Anfrage der SPD.
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