Mietübernahmen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der letzten Zeit scheinen sich die Fälle zu häufen, in denen die Mietübernahmen im Rahmen des SGB II wegen (geringfügiger) Überschreitung der Mietobergrenzen abgelehnt werden (sh. Pressebericht in der NN vom 26. Januar 2012). Dies erfordert angesichts der sich verschärfenden Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt zügige Lösungen. Einige der Betroffenen haben sich bereits an die SPD-Stadtratsfraktion gewandt.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Sozialausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet:

- In wie vielen Fällen die Übernahme der KdU wegen Überschreitung der Mietobergrenzen abgelehnt wird.

- In welcher Bandbreite sich die Überschreitungen, die zur Ablehnung führen, bewegen.                            

- Wie die Darlehensgewährung, in Bezug auf die Kautionen, gehandhabt wird.                                           

- Welche Ermessensspielräume die SachbearbeiterInnen im JobCenter haben, um (geringfügige) Überschreitungen zu genehmigen.                                                                                                 

- Inwieweit die Anpassung der Mietobergrenzen an den Mieterspiegel möglich ist.